Rätsel um eine Todesanzeige
Ein St. Galler Arzt wurde letzten August tot aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft geht von Suizid aus – und wird von der Familie via Todesanzeige kritisiert.

«Lieber Philipp, wir haben wirklich alles versucht, das Geschehene aufzuklären», heisst es in einer Todesanzeige, die am Mittwoch im «St. Galler Tagblatt» erschienen ist. Verfasser der Anzeige ist die Familie Wissmann aus St. Gallen. Ihr Sohn Philipp wurde am 2. August 2015, mit erst 30 Jahren, tot in der Stadt St. Gallen aufgefunden.
In der Anzeige heisst es weiter, dass die Polizei und der Gerichtsmediziner nach Philipps Tod eine Untersuchung gefordert hätten. Der diensthabende Staatsanwalt sei allerdings dagegen gewesen. «Wir wurden nicht in die Abklärung des Todesfalls einbezogen. Man hat uns nicht befragt, deine Wohnung und die Umgebung nicht untersucht.» Und selbst das im Körper nachgewiesene Gammahydroxybutyrat (kurz GHB) seien für den Staatsanwalt kein Grund für eine Abklärung gewesen. GHB ist auch als Partydroge oder K.-o.-Tropfen bekannt.
Staatsanwalt entscheidet
Wissmanns sind sich sicher, dass ihr Sohn einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist. «Wir wissen, dass du die K.-o.-Tropfen nicht selber einnehmen wolltest. Wir wissen auch, dass du nicht sterben wolltest», schreiben sie.
Die Staatsanwaltschaft erklärt ihr Vorgehen wie folgt: «Es braucht positive Anhaltspunkte dafür, dass eine Dritteinwirkung zum Tod geführt hat. Nur dann darf die Staatsanwaltschaft eine Obduktion anordnen», so Roman Dobler, Mediensprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, gegenüber dem «Tagblatt». Im Fall von Philipp lieferte die Fundsituation des Leichnams laut Staatsanwaltschaft allerdings keinen Hinweis auf eine Dritteinwirkung. Zudem habe die Polizei nach Spuren gesucht, die für einen gewaltsamen Tod sprechen können – allerdings wurden keine gefunden. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft von einem Suizid aus. Der Staatsanwalt entschied daraufhin, dass der Fall nicht weiter untersucht wird und keine Obduktion vorgenommen wird.
Persönlich wollte sich die Familie zum Fall nicht weiter äussern. Gegenüber dem «Tagblatt» geben sie an, dass sie die Anzeige veröffentlicht haben, um mit dem Fall abzuschliessen und um zu verhindern, dass «so etwas weiterhin passiert».
Am 14. August wurde Philipp Wissmann auf dem Ostfriedhof beerdigt.
(Übernommen und gekürzt von «20 Minuten»)
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch