Pulver will letztes Wort für Eltern
Im Kanton Bern stellt Erziehungsdirektor Bernhard Pulver eine flexible Ausnahmeregelung beim Kindergarteneintritt in Aussicht. Im Streitfall sollen die Eltern entscheiden können, ob ihr Kind erst nach vollendetem fünften Altersjahr den Kindergarten besuchen muss, also ein Jahr später als im Regelfall unter Harmos vorgesehen.
«Harmos lässt dem Kanton die Freiheit für flexible Lösungen», sagt Pulver. Er tendiere zur gleichen Ausnahmeregelung, wie sie im Kanton Schwyz geplant ist. Damit müssten die Eltern gegenüber den Schulbehörden begründen, warum sie ihr Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicken wollen. Beurteilen die Behörden den Fall anders, «sollten die Eltern das letzte Wort haben», so Pulver.
Pulver betont jedoch, dass Vor- und Nachteile einer solchen Regelung noch genau abgewägt werden müssten. Das Interesse des Kindes dürfe nicht zu kurz kommen. Auch sei in jedem Fall eine Gesetzesänderung notwendig, über die der Grosse Rat zu befinden hätte. Klar sei jedoch die Regelung vom gegenseitigen Vertrauen zwischen Schulbehörden und Eltern geprägt sein müsse. «Dass wir mit der Polizei weinende Vierjährige zu Hause abholen und in den Kindergarten verfrachten, ist eine absurde Idee.»
Der Kopräsident der bernischen Harmos-Gegner, EDU-Grossrat Alfred Schneiter, kritisiert Pulvers Aussagen als «äusserst vage». Sie änderten zudem nichts an der Tatsache, dass mit Harmos künftig ein Kindergartenobligatorium bestehe. Eltern, die ihr Kind ein Jahr später in den «Chindsgi» schicken wollten, entstünde auf dem Weg über die Ausnahmeregelung «ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand».
Schneiters Komitee sammelt derzeit Unterschriften, damit auch im Kanton Bern das Volk über den Harmos-Beitritt entscheiden kann. Die notwendigen 10000 Unterschriften würden «mit Sicherheit erreicht», sagte Schneiter. Die Sammelfrist läuft am 5. Januar ab.
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