Polizeigesetz: Kritik an Passus gegen Fahrende
Die Sicherheitskommission will im neuen Polizeigesetz bessere Grundlagen, um Fahrende wegweisen zu können. Grüne und SP kündigen Widerstand an.

Das Berner Kantonsparlament wird im November die Revision des Polizeigesetzes behandeln. Die grossrätliche Sicherheitskommission hat gestern grundsätzlich Zustimmung signalisiert, pocht aber auf verschiedene Änderungen, darunter schärfere Massnahmen gegen Fahrende. Bereits im vergangenen März hatte das Kantonsparlament einen Vorstoss überwiesen, der griffigere Gesetzesbestimmungen gegen die widerrechtliche Besetzung von Grundstücken durch ausländische Fahrende verlangt. Für eine Mehrheit der 17-köpfigen Sicherheitskommission böte das Polizeigesetz eine gute Gelegenheit für neue Bestimmungen, damit die Polizei Fahrende von privaten und gemeindeeigenen Grundstücken wegweisen kann. Geht es nach dieser Mehrheit, soll das unerlaubte Campieren auf Grundstücken explizit als Wegweisungsgrund ins Gesetz aufgenommen werden.
«Auch Fahrende haben Rechte»
Die SP und die Grünen kündigten gegen diese Pläne gestern sogleich Widerstand an. «Auch Fahrende haben im Rechtsstaat Rechte. Geht gar nicht!», schrieb Natalie Imboden, Co-Präsidentin der Grünen auf Twitter. Und die SP teilte mit, sie wolle «die Bundesrecht ritzende Wegweisung von Fahrenden im Polizeigesetz» bekämpfen. In den vergangenen Monaten kam es im Kanton Bern verschiedentlich zu Konflikten mit zumeist ausländischen Fahrenden. Der Kanton hat in letzter Zeit diverse Plätze für Schweizer Fahrende hergerichtet. Für ausländische Fahrende hingegen fehlt noch immer ein Transitplatz. Im Gespräch war jüngst ein Standort in Wileroltigen, doch regt sich dort in der Bevölkerung heftiger Widerstand. Laut Kommissionspräsident Markus Wenger (EVP) waren diese Diskussionen einer der Auslöser für den Wunsch der Kommissionsmehrheit nach einer expliziteren Rechtsgrundlage für die Wegweisung von Fahrenden.
Weiter möchte die Kommission mündlich angeordnete Wegweisungen und Fernhaltungen bis zu einer Dauer von 48 Stunden ermöglichen – statt 24 Stunden, wie von der Regierung beantragt. Auch dagegen kündigte die SP Widerstand an.
Krawalle: Verursacherprinzip light
Zu reden gab in der Kommission auch die Frage der Kosten im Zusammenhang mit gewalttätigen Ausschreitungen. Die Gemeinden können in einem solchen Fall den Veranstaltern von Anlässen und den Gewalt ausübenden Personen Kosten verrechnen. Eine Kommissionsmehrheit möchte eine maximale Höhe der Kostenbeteiligung im Gesetz verankern, eine Minderheit hingegen möchte, dass dem Verursacherprinzip voll und ganz nachgelebt wird.
Nicht in die Revision eingeflossen sind letztlich Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten. In der Vernehmlassung seien diesbezüglich die Meinungen weit auseinandergegangen, gab die Regierung im Juli bekannt. Die Sicherheitskommission erachtet es als sinnvoll, dass der Kanton diese Fragen in einem eigenen Erlass regelt. Sie erwartet einen solchen für die kommende Märzsession.
SDA/amo
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