Mörder mit Rückfallgefahr vor Freilassung
Ein 17-jähriger Junge erdrosselte 2008 in Aarau eine Prostituierte. Jetzt könnte er freikommen, obwohl er als gefährlich gilt.

Der Fall überfordert alle – Jugendanwälte, Therapieanstalten, Gefängnisse, selbst das Bundesgericht. Im Zentrum steht T., ein verurteilter Mörder. Der inzwischen 23-Jährige sitzt in der Vollzugsanstalt Lenzburg im Sicherheitstrakt; laut Gutachtern ist er psychisch krank, leidet an «sexuellem Sadismus» und an einer «Persönlichkeitsstörung vom antisozialen Typus». Die Behörden schätzen seine Rückfallgefahr als «erheblich» ein. Trotzdem könnte er bald freikommen – weil der Fall T. nicht ins Schema des Jugendstrafrechts passt.