Bündner Chauffeur steht vor Gericht
Vor knapp zwei Jahren kamen drei Menschen bei einem schweren Busunfall in Samedan ums Leben. Jetzt begint der Prozess wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung gegen den Fahrer.

Fast zwei Jahre nach dem Busunglück im Oberengadin mit drei Toten und mehreren Verletzten stehen der Buschauffeur und der Betriebsleiter der Engadin Bus AG am heutigen Dienstag in Samedan vor Bezirksgericht. Angeklagt sind sie der mehrfachen fahrlässigen Tötung.
Der schwere Unfall ereignete sich am Nachmittag des 3. Oktober 2008 auf der Engadinstrasse während eines heftigen Wintereinbruchs mit Schneefall und -matsch auf der Strasse. Der Gelenkbus war von Sils nach Silvaplana unterwegs, als er in einer Linkskurve ins Rutschen geriet. Der hintere Teil des Fahrzeuges schwenkte auf die Gegenfahrbahn, wo er gegen einen italienischen Holztransporter krachte.
Keine Ketten montiert
Der Transporter schlitzte den hinteren Teil des Busses beim Aufprall auf. Zwei Passagiere wurden aus dem Bus geschleudert und starben, eine weitere Person im Ortsbus erlitt ebenfalls tödliche Verletzungen. Bei den Opfern handelt es sich um zwei Männer im Alter von 72 und 66 Jahren aus dem Kanton Zürich sowie um eine 52-jährige Frau aus dem Kanton Baselland.
Der Betriebsleiter des Busunternehmens hatte am Morgen des verhängnisvollen Tages ein Kettenobligatorium für die Busse herausgegeben und es am Mittag aufgehoben. Als es am Nachmittag wieder zu schneien begann, gab es keinen zweiten Befehl für die Chauffeure zur Kettenmontage.
Schwaches Reifenprofil
In einem Gutachten kommt das Strassenverkehrsamt Graubünden zu mehreren Schlüssen: Erwiesen ist, dass der hintere Teil des Gelenkbusses auf die Gegenfahrbahn schwenkte. Ursachen dafür waren die Betätigung der Motorbremse, die dürftigen Reifenprofile, die Witterungsbedingungen und die Geschwindigkeit.
Hätte der Unfall verhindert werden können, wenn der Bus mit Schneeketten ausgerüstet gewesen wäre? Der Experte schreibt dazu in einem Zusatzgutachten, dass der Nachläufer des Gelenkbusses «bei montierten Schneeketten nicht oder zumindest in deutlich geringerem Masse ausgebrochen wäre und wahrscheinlich auch vor dem Kollisionspunkt hätte stabilisiert werden können».
Der 46-jährige Buschauffeur und der 54-jährige Betriebsleiter sind wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie wegen Führens respektive Führenlassens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges angeklagt. Das Strafmass für mehrfache fahrlässige Tötung reicht von einer Geldstrafe bis hin zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug. Wann das Urteil bekanntgegeben wird, ist noch offen.
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