Oberste Richter lehnen Klagen gegen Euro-Rettungsschirm ab
Das deutsche Verfassungsgericht schränkt die Beteiligung Berlins am Euro-Rettungsschirm nicht ein. Die Kläger, die das gefordert hatten, sind damit endgültig gescheitert.

Die Bundesregierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM weiter wie bisher in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm in einem heute verkündeten Urteil endgültig ab. Trotz der Verpflichtungen, den ESM notfalls mit bis zu 190 Milliarden Euro zu bedienen, «bleibt die Haushaltsautonomie des Bundestags hinreichend gewahrt», begründete Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle die Entscheidung.
Der Bundesregierung gab das Gericht allerdings auf, künftig in Prognosen für das jeweils kommende Haushaltsjahr abzuschätzen, ob der ESM über die bereits geleisteten Einzahlungen von 22 Milliarden Euro hinaus mit weiterem Kapital bedient werden muss. Diese prognostizierten Risiken müssen dann regulär in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Die Beträge grundsätzlich über Nachtragshaushalte oder gar das Nothaushaltsrecht freizumachen, wie von der Bundesregierung zunächst beabsichtigt, ist damit unzulässig.
Erstes Urteil bestätigt
Mit ihrem Urteil bestätigten die Richter ihre Entscheidung vom September 2012. Damals hatte Karlsruhe entsprechende Eilanträge gegen den ESM nach summarischer Prüfung abgelehnt und so den Weg für die Ratifizierung des ESM-Vertrags freigemacht. Es waren aber noch Detailfragen offen geblieben, die nun entschieden wurden.
AFP/rub
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