«Nicht alle in der Kirche haben den Ernst der Lage erkannt»
Welches Risiko trägt die Kirche, wenn sie Übergriffe intern regelt? Dazu der St. Galler Staatsanwalt Elmar Tremp.

Als Mitglied des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz berät der St. Galler Staatsanwalt Elmar Tremp die katholische Kirche.
Die Kirche meldet nicht alle schweren Übergriffe der Justiz. Tut sie genug, um Fälle aufzuklären?
Es ist in den letzten Jahren vieles in Bewegung gekommen. Die kirchlichen Fachgremien sind mit Leuten aus verschiedenen Disziplinen besetzt – auch mit Juristen. Das hilft, damit schwerwiegende Fälle der staatlichen Justiz zugeführt werden. Trotzdem glaube ich, dass in der Kirche auch heute noch nicht alle wirklich den Ernst der Lage erkannt haben – und nicht wissen, wann sie einen Verdacht melden müssen.
Wo liegt das Problem?
Ich warne die Kirchenleute mit Nachdruck davor, in ernsthaften Fällen selbstständig Abklärungen zu treffen. Die Vertreter der Kirche, die solche Untersuchungen führen, sind zwar im Kirchenrecht gut ausgebildet, das macht sie aber nicht zu kompetenten Ermittlern. Es beginnt allein schon damit, dass sie oft nicht verstehen, wann ein Verdachtsfall ein Offizialdelikt ist, der Staat also untersuchen muss.
Wo liegt die Grenze?
Wenn sich ein Exhibitionist in einem Zug vor einem Kind entblösst, ist das kein Offizialdelikt. Zwingt er hingegen das Kind, ihm zuzuschauen – bezieht er sein Opfer also in seine sexuelle Handlung mit ein –, muss der Staat dies verfolgen.
«Es ist gut möglich, dass der Bischof sich strafbar macht, wenn er ein Offizialdelikt nicht meldet.»
Bei Übergriffen auf Minderjährige muss die Kirche zwingend die Justiz einschalten. Bei Erwachsenen nicht. Deshalb und weil die Opfer nicht wollen, kommt es kaum zu Anzeigen. Was halten Sie davon?
Das ist ein wunder Punkt. Und es gibt Argumente dafür und dagegen. Als Strafverfolger kann es aber nicht mein Kernproblem sein, was das Opfer meint. Denn es könnten weitere Opfer betroffen sein – und die muss ich zu schützen versuchen. Zudem kann man nicht von vornherein wissen, ob ein Opfer durch eine Anzeige retraumatisiert würde. Ich kann mit der Opferhilfestelle dafür sorgen, dass Betroffene gestärkt werden. Sie haben spezielle Informations- und Schutzrechte, die ich beachten muss.
Was bringen Ermittlungen, wenn das Opfer nicht will?
Das bringt mir durchaus etwas. Wenn die Verdachtsmomente reichen, mache ich beim mutmasslichen Täter eine Hausdurchsuchung und eine Abklärung von Daten. Und vielleicht erlebt man dabei einen Super-GAU, weil man nicht nur Bilder des Opfers in eindeutiger Situation findet, sondern auch von zahlreichen anderen. Man stelle sich vor, man wäre nicht eingeschritten.
Was passiert, wenn die Kirche Fälle zuerst intern abklärt und dann erst der Justiz übergibt?
Es vergeht zu viel Zeit. Die kirchlichen Stellen können keine Zwangsmassnahmen anwenden, also zum Beispiel keine Daten von Telefonen oder Computern untersuchen. Ihnen fehlen alle scharfen Messer, die wir haben. Wenn sie mir einen Fall hinterher melden, ist es zu spät.
Welches Risiko trägt die Kirche, wenn sie Übergriffe intern regelt?
Noch ist das rechtlich nicht im Detail geprüft. Es kommt auf die konkreten Umstände an. Aber es ist gut möglich, dass die Kirche eine Garantenpflicht hat und der Bischof sich strafbar macht, wenn er ein Offizialdelikt nicht meldet.
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