Neuhaus-Wahl ist gültig
BUNDESGERICHT Fast neun Monate nach seinem Amtsantritt ist die Wahl von Christoph Neuhaus (svp) zum Berner Regierungsrat auch juristisch perfekt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Berner Anwalts abgewiesen. Die Wahl sei keine demokratische Wahl, hatte dieser kritisiert, da die Bürger nur Neuhaus gültig hatten wählen können. Das Bundesgericht hielt die Rüge des Anwalts für «hypothetisch». Neuhaus, so rechnete es, wäre auch dann gewählt gewesen, wenn die leeren und die ungültigen Wahlzettel bei der Berechnung des absoluten Mehrs mitgezählt hätten. (sw)Seite 27 >
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