«Natürlich hat die Anti-Folter-Kommission recht»
Die Haftbedingungen im Regionalgefängnis Bern widersprechen seit jeher gesetzlichen Anforderungen. Nun könnte dem Kanton Bern eine Klage drohen.

Nein, es geht nicht um Misshandlungen, welche die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) beanstandet. Die Bemühungen der Leitung des Regionalgefängnisses Bern (RGB) um eine Verbesserung der Verhältnisse werden sogar ausdrücklich gelobt. Aber seit dem ersten Besuch der Kommission im Jahr 2011 haben sich die Haftbedingungen im RGB und das damit verbundene «restriktive Haftregime» kaum verbessert, wie im Bericht der Kommission an die Berner Regierung zu lesen ist. Die vom Regierungsrat einst in Aussicht gestellte Entlastung durch den Neubau des Regionalgefängnisses Burgdorf habe bis heute nicht erreicht werden können. Auch die vor Jahren formulierten Empfehlungen zur Verbesserung der Verhältnisse «wurden nicht umgesetzt», stellt die Kommission nüchtern fest.