Mit langwierigem Streit ist zu rechnen
Es war zu erwarten: Gegen die geplanten Uferwege in der Inselrainbucht am Wohlensee und beim Seegarten in Hilterfingen am Thunersee sind im Rahmen der öffentlichen Auflagen der Überbauungsordnungen zahlreiche Einsprachen gemacht worden. Wie der Kanton mitteilt, sind es deren 37 gegen den Uferweg am Wohlensee und 9 gegen jenen am Thunersee. «Die Zahl der Einsprachen fiel in etwa im Rahmen unserer Erwartungen aus», sagt Arthur Stierli, Vorsteher der kantonalen Abteilung Orts- und Regionalplanung.Der Kompromiss des KantonsBeim Wohlensee war der Kanton entgegen seinen ursprünglichen Absichten einen Kompromiss eingegangen. Zuerst wollte er das 1,2 Kilometer lange fehlende Teilstück bei Hinterkappelen durchgehend ufernah anlegen. Doch dann entschied er, im westlichen Teil, im Gebiet Talmatt also, auf einer Länge von rund 300 Metern auf die nahe Hofenstrasse auszuweichen. Dies deshalb, weil in diesem Gebiet die ufernahe Wegvariante einen zu grossen Eingriff in die Privatsphäre der Seeanstösser bedeutet hätte. Schwierige VerhandlungenDoch auch mit dem Kompromiss können viele nicht leben. «Die Grundeigentümer am See akzeptieren den ufernahen Weg nicht», sagt Stierli. Denn auch im zentralen und östlichen Teil würde der neue Weg über zahlreiche Privatgrundstücke führen. Der Kanton will nun Ende März 2009 die Einigungsverhandlungen führen. Diese dürften schwierig werden: Nebst jenen Leuten, die den Uferweg auf keinen Fall wollen, gibt es gemäss Stierli auch solche, die den Uferweg durchgehend ufernah wollen und deshalb Einsprache gemacht haben. Hinzu kommen die Einwände von gehbehinderten Leuten, weil der Uferweg wegen der teilweise markanten Steigungen nicht durchgehend rollstuhlgängig gebaut werden soll.Auch die Einsprechenden gegen das geplante Uferwegstück in Hilterfingen machen einen zu starken Eingriff in die Privatsphäre geltend. Erschwerend kommt in diesem Fall ein bestehender Vertrag zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern hinzu, der besagt, dass bis 2026 eigentlich kein Uferweg gebaut werden darf.Verzögerung um bis zu drei JahreBei beiden Uferwegen rechnet Stierli mit Verfahren bis vor Bundesgericht. Im Sommer 2009 wird der Regierungsrat den Entscheid zu den Überbauungsordnungen, die gleichzeitig auch Baugesuche sind, fällen. Dieser Entscheid kann vor Verwaltungsgericht angefochten werden, letzte Instanz wäre dann das Bundesgericht. Diese Verfahren könnten die Projekte um bis zu drei Jahre verzögern. (cbn)>
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