Stadt lehnte Demogesuch abMassnahmenkritiker vor Berner Verwaltungsgericht abgeblitzt
Die Stadt Bern hat das Gesuch für eine Corona-Demo im November 2020 auf dem Bundesplatz zurecht abgewiesen.

Heute scheinen sie weit weg und kaum mehr wahr zu sein, die Anti-Covid-Massnahmen-Demos. Doch noch vor gut zwei Jahren fanden diese gefühlt andauernd statt. Eine davon sollte im November 2020 in Bern stattfinden, mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Die Veranstalter reichten dafür ein Gesuch ein. Welches die Stadt Bern ablehnte – zu Recht, wie das Berner Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festhält.
Unter dem Motto «Freiheit statt Zwang für die Schweiz und die Welt» wollten Massnahmenkritiker vor dem Bundeshaus demonstrieren. Sie rechneten mit 1000 bis 3000 Teilnehmenden.
Die Stadt Bern begründete die Ablehnung des Gesuchs mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Schliesslich sei zu erwarten, dass viele Demonstrierende die Maskentragpflicht nicht einhalten würden.
Mit seiner Beschwerde gegen den Entscheid blitzte der Veranstalter beim Regierungsstatthalteramt und nun auch vor dem Verwaltungsgericht ab. Der Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei verhältnismässig gewesen, heisst es in dem Gerichtsurteil.
Der Beschwerdeführer hatte unter anderem geltend gemacht, die Demonstrierenden würden eine «freiwillige Gefahrengemeinschaft» eingehen. Das Verwaltungsgericht sieht das anders.
Dritte schützen
Die Stadt Bern habe zu Recht geltend gemacht, es gelte auch Dritte vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen. Dazu gehörten namentlich Einsatzkräfte der Polizei und Sanität sowie Personen aus dem privaten und beruflichen Umfeld der Demonstrierenden. Zudem gelte es, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Der Grundrechtseingriff sei vor dem Hintergrund der Pandemielage im November 2020 und der damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtmässig gewesen, hält das Verwaltungsgericht fest. Die Beschwerde hat es deshalb abgewiesen, soweit es darauf eintrat.
Für die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht soll der Beschwerdeführer eine Pauschalgebühr von 500 Franken entrichten. Ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist nicht bekannt.
SDA/ske
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