«Man kann nicht 5000 Personen mit Tränengas umleiten»
Die Behörden müssen den unbewilligten «Tanz dich frei»-Umzug tolerieren, sagt Staatsrechtler Markus Schefer.

Rein juristisch ist der Fall klar: «Gemäss kantonaler Polizeigesetzgebung sind Kundgebungen auf öffentlichem Grund bewilligungspflichtig», sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Beim «Tanz dich frei»-Umzug von morgen Samstag sei der Verzicht auf das Einholen einer Bewilligung aber Teil des jugendlichen Protestes. Für eine Veranstaltung, die sich gegen die staatliche Reglementierung des Nachtlebens einsetze, sei dies verständlich. Das Beharren auf einem Bewilligungsgesuch hätte bei «Tanz dich frei» wenig gebracht, da die Organisatoren ja bekannt gegeben hätten, welche Route sie benützen wollten, sagt Schefer.