Leserbrief: Bundesverfassung mit Füssen getreten
Dass die Langenthaler Muslime ihr Minarettgesuch über die direkte Demokratie stellen, ist bereits Skandal genug. Nun erhält diese islamische Integrationsverweigerung noch Schützenhilfe aus der Berner Bauverwaltung
Am 29. November 2009 haben überwältigende 57,5 Prozent der Stimmbürger einem Minarettverbot in der Verfassung zugestimmt. Islamischen Machtansprüchen wurde damit eine deutliche Absage erteilt.
Ein knappes Jahr später beurteilt die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion das noch hängige Minarettgesuch in Langenthal. Dies weil die Langenthaler Muslimgemeinschaft sich beharrlich weigert, den Volksentscheid zu akzeptieren. Dass die Langenthaler Muslime ihr Minarettgesuch über die direkte Demokratie stellen, ist bereits Skandal genug. Nun erhält diese islamische Integrationsverweigerung noch Schützenhilfe aus der Berner Bauverwaltung: Die Baudirektion bewilligt das Minarettgesuch.
Selbstverständlich bezieht sich das Minarettverbot auch auf hängige Bauprojekte. Denn verboten ist «der Bau» von Minaretten; und bei hängigen Projekten wurde noch nichts gebaut. Einmal mehr werden also unsere Grundwerte für Muslime relativiert. Bereits im Abstimmungskampf zur Minarettverbots-Initiative haben der Kanton Basel-Stadt und mehrere Städte die Meinungsfreiheit faktisch ausser Kraft gesetzt und das Plakat der Befürworter auf öffentlichem Grund verboten. Nun weigert sich eine bernische Verwaltungsbehörde, die Bundesverfassung anzuwenden. Man fühlt sich wie in einer Bananenrepublik.
Direkte Demokratie und Bundesverfassung sind keine Spass-Artikel, die man nach Lust und Laune anwenden kann. Sie gelten. Unmissverständlich und unbedingt. Auch für Muslime; und auch für die Berner Baubürokratie.
Patrick Freudiger, Langenthal, Mitglied Initiativkomitee für ein Minarettverbot
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