Krankenkassen sollen für Globuli zahlen
Die Alternativmediziner wollen die Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufnehmen. Sie werfen der zuständigen Kommission, die dagegen ist, Befangenheit vor.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats soll die Eidgenössische Leistungskommission (ELGK) unter die Lupe nehmen - insbesondere deren Empfehlung, die Komplemetärmedizin nicht wieder in die Grundversicherung aufzunehmen.
Beantragt wird die Untersuchung von der parlamentarischen Gruppe Komplementärmedizin, wie deren Mitglied Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne/SG) eine Mitteilung des Dachverbandes Komplementärmedizin bestätigte. Gilli, selber Hausärztin und Homöopathin, ist ebenfalls Mitglied des Verbands.
Die ELGK hatte am Vortag zuhanden von Gesundheitsminister Didier Burkhalter den Antrag gestellt, die 2005 aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Komplementärmedizin (Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, anthroposophische und traditionelle chinesische Medizin) nicht wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen.
Die ELGK begründete die Empfehlung mit dem Hinweis, dass weder die Wirksamkeit noch die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Methoden erwiesen sei - eine Feststellung, der die Alternativmedizinier mit Vehemenz widersprechen.
Volkswillen missachtet
Mit ihrer ablehnenden Empfehlung missachte die ELGK den Willen des Volkes, welches sich im Mai 2009 für die Komplementärmedizin ausgesprochen habe, stellt der Dachverband der Alternativmediziner weiter fest. Diese bezweifeln zudem die Unabhängigkeit der «stark interessengebundenen» Kommission.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) soll deshalb nicht nur den Entscheidungsprozess der ELGK untersuchen. Sie soll auch die Zusammensetzung und die Umstände überprüfen, die zur Einsetzung der Leistungskommission führten.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) reagiert gelassen. Das Departement nehme die Anrufung der GPK und die Kritik zu Kenntnis, wolle diese aber zu diesem Zeitpunkt im einzelnen nicht weiter kommentieren, sagte EDI-Sprecher Jean-Marc Crevoisier auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Das EDI wartet die für nächste Woche erwartete schriftliche Begründung des ELGK-Antrags ab. Der Entscheid von Bundesrat Didier Burkhalter wird für Anfang nächsten Jahres erwartet.
Zum Vorwurf der Missachtung des Volkswillens sagte Crevoisier, das Stimmvolk habe sich (mit 67 Prozent) «für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen» ausgesprochen; über konkrete Massnahmen oder Methoden sage der Verfassungsartikel aber nichts aus.
Kritik an der Zusammensetzung der Kommission
Nach Ansicht des EDI ist die 20 Mitglieder umfassende Leistungskommission durchaus ausgewogen zusammengesetzt. Die Ärzteschaft ist mit sechs Personen vertreten, darunter ein Komplementärmedizinier. Die Kranken- und Unfallversicherer haben zusammen fünf Abgeordnete. Die Versicherten haben zwei Vertreter.
Mit je einer Person sind die Apotheker, Spitäler und Kantone sowie die Analysen-, Mittel- und Gegenständekommission vertreten. Auch ein Dozent der Laboranalytik und zwei Vertreter der medizinischen Ethik haben Einsitz in der ELGK.
SDA/miw
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch