Kostenlose Rechtsberatung für Gefangene
Ein Verein will, dass Inhaftierten im Kanton Bern mehr Rechte gewährt werden.

Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, wird während des Strafverfahrens von einem kostenlosen Anwalt vertreten. Nach einer allfälligen Verurteilung ist dies nicht mehr der Fall: Will ein Häftling einer Berner Haftanstalt eine kostenlose Rechtsberatung, muss er ein Gesuch ans kantonale Amt für Justizvollzug stellen.
David Mühlemann, Mitarbeiter von Humanrights.ch, sieht darin ein Problem. «Ein solches Gesuch wird in der Realität selten eingereicht, da bereits das Gesuch eine Beratung durch eine juristische Fachperson erfordert», sagt er. Faktisch könnten sich dadurch im Vollzug nur die finanziell gut situierten Gefangenen eine anwaltschaftliche Vertretung leisten. «Dies ist problematisch, weil der Freiheitsentzug der härteste Eingriff des Staats in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen ist», so Mühlemann. Er denkt insbesondere an Verurteilte, deren Freiheitsstrafe aufgrund einer psychischen Störung in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt wird, was in der Schweiz immer häufiger der Fall ist.
Das Paradebeispiel sei der Fall Igor L., auch bekannt als der «Schläger von Schüpfen», der einem Wirt einen Aschenbecher über den Kopf schlug. Ursprünglich wurde Igor L. dafür zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt, diese Strafe wurde zugunsten einer therapeutischen Massnahme aufgehoben. Weil die Plätze für solche Massnahmen jedoch knapp sind, wurde Igor L. solange inhaftiert, bis ein geeigneter Therapieplatz gefunden wurde. Erst im letzten Februar, nachdem Igor L. über vier Jahre in Haft war, gelang dies den Berner Behörden.
Lob vom Strafrechtsprofessor
Mühlemann sagt, dass Igor L. viel zu lange im falschen Setting gewesen sei. «Er hätte gemäss Strafgesetzbuch freigelassen werden müssen, weil keine geeignete Einrichtung vorhanden war.» Der Betroffene hätte viel früher rechtliche Beratung gebraucht. Deswegen möchte der Verein Humanrights.ch in diesem Jahr ein Pilotprojekt starten, das Menschen im Freiheitsentzug und deren Angehörigen eine unabhängige und kostenlose Rechtsberatung bietet. Das dreijährige Projekt mit einem Jahresbudget von 60 000 Franken wird einerseits von den reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn und privaten Stiftungen finanziert, andererseits sucht der Verein über Crowdfunding derzeit noch Privatpersonen, die spenden wollen.
Für Jonas Weber, Professor für Strafrecht an der Universität Bern, bestehen im Schweizer Strafvollzug gewisse Defizite, wenn es um den Rechtsbeistand von Gefangenen geht. «Im Vollzug wird ein unentgeltlicher Rechtsbeistand nur selten gewährt, was für den Grundrechtsschutz der Inhaftierten problematisch sein kann», sagt er. Beim Vollzug von Therapiemassnahmen könne die Notwendigkeit eines Rechtsbeistands etwa dann entstehen, wenn die vom Gericht angeordnete Therapie nicht umgesetzt wird und sich der Betroffene de facto im normalen Strafvollzug befindet. Dauert diese Situation lange an, so werde der Freiheitsentzug unrechtmässig, wogegen sich der Betroffene wehren können müsse. «Dafür braucht der Betroffene einen Rechtsbeistand, der vom Staat zu bezahlen ist, wenn der Betroffene nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt», sagt Weber. Eine Alternative zum unentgeltlichen Rechtsbeistand könne unter Umständen eine Rechtsberatung sein, wie sie nun von Humanrights.ch geplant ist.
«Wir haben nichts zu verbergen»
Wie stehen die Vollzugsanstalten zu kostenlosen Beratern für Inhaftierte? «Ich finde es sehr positiv, wenn den Eingewiesenen der Zugang zu unabhängigen Rechtsberatern erleichtert wird», sagt Beatrice Georg, Vizedirektorin der Justizvollzugsanstalt Thorberg. Es sei kein Problem, wenn dadurch die Transparenz im Strafvollzug erhöht werde. «Wir haben hier nichts zu verbergen», sagt sie.
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