Kopfschütteln über Blochers Deutung
Die so genannte Guillotineklausel legt fest: Letztlich wird das gesamte Vertragswerk der Bilateralen I ausser Kraft gesetzt, wenn die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht weiterführen will. Nach der Logik von Alt-Bundesrat Christoph Blocher gehört diese Guillotineklausel aber ins Reich der «Ammenmärchen». Aus dem von ihm erhofften Nein des Volkes am 8. Februar könne der Bundesrat gar nicht ablesen, ob das Volk nur die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ablehne oder eben die Personenfreizügigkeit ganz generell vom Tisch haben wolle. Ergo, so Blocher, könne und dürfe der Bundesrat aus dem Volksnein gar nicht ableiten, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit sei aufzukünden (womit eben die gesamten Bilateralen I hinfällig würden). Christoph Blocher: «Der Bundesrat fasst bei einem Volksnein gar keinen entsprechenden Auftrag.»In der Bundesverwaltung löst Blochers Deutung, die Guillotineklausel sei bedeutungslos, Kopfschütteln aus. Adrian Sollberger vom Integrationsbüro des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) bezeichnet den Denkansatz des Alt-Bundesrats als «nicht nachvollziehbar». Werde das Volk gefragt, ob es die Personenfreizügigkeit weiterführen und ausdehnen wolle, so sei dies allen möglichen Einwänden gegen die Zusammenlegung dieser beiden Aspekte zum Trotz eine klare Fragestellung: «Entsprechend klar wird dann auch die Antwort des Volkes sein.» Betrachte man das Abstimmungsergebnis als «interpretierbaren Volkswillen» und frage man beim Volk nach erfolgter Interpretation kurzfristig mit weiteren Abstimmungen nach, dann begebe man sich in einen demokratiepolitisch fragwürdigen Bereich: «Ein Volksentscheid muss gelten und dann auch umgesetzt werden.»Schädlich sei die Wirkung eines Neins auf die Schweizer Wirtschaft aber auch dann, wenn separate Abstimmungen über die Weiterführung und die Ausdehnung nachgeschoben werden: «Dies würde eine längere Phase der Rechtsunsicherheit bedeuten.» Auch bei einer Zweitauflage der Abstimmung hätte die Schweiz im Übrigen nur die Wahl, sowohl Weiterführung wie auch Ausdehnung gutzuheissen, will sie die Bilateralen I nicht aufs Spiel setzen. Die EU hat wiederholt klargemacht, dass sie die Ungleichbehandlung von Bulgarien und Rumänien nicht hinnehmen könnte. (mul)>
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