Von Nötigung freigesprochen«Klima-Kleber» erringt Teilerfolg vor Gericht
Ein 69-jähriger Klimaaktivist half mit, Strassen in Bern und Zürich zu blockieren. Im Hauptanklagepunkt sprach ihn nun ein Berner Gericht frei.

Am 4. Oktober 2021 blockierten Klimaaktivistinnen und -aktivisten die Uraniastrasse in Zürich. Das sei für Autofahrende zwar ärgerlich, aber keine Nötigung, hat ein Gericht entschieden.
Foto: Marco Zangger / «20 Minuten»
Der Klimaprotest lässt sich in zwei Gruppen einteilen: Auf der einen Seite sind jene, die für Kundgebungen artig eine Bewilligung einholen und zum Teil in die Politik drängen. Auf der anderen Seite gibt es jene, die den Weg des zivilen Ungehorsams gehen. Sie färben auch mal die Zürcher Limmat grün ein oder kleben sich auf Strassen fest.