Keine Zürcher Ermittlungen gegen Ghostwriting-Agentur
Die Staatsanwaltschaft Zürich geht nicht auf die Strafanzeige der Universität Bern gegen die Ghostwriting-Agentur «Acad Write» ein.

Mediensprecherin Corinne Bouvard bestätigte am Mittwoch gegenüber der Sendung «Rundschau» von SRF, dass die Staatsanwaltschaft Zürich keine Hinweise auf einen konkreten Fall von Ghostwriting habe. Der Tatbestand der Urkundenfälschung sei nicht erfüllt. Damit sei der Fall für die Zürcher Staatsanwaltschaft erledigt.
Der Entscheid der Zürcher Staatsanwaltschaft wird am kommenden Montag rechtskräftig. Eine Rekursmöglichkeit hat die Uni Bern nicht. Entsprechend harsch reagiert der Berner Strafrechtsprofessor Christopher Geth.
Er sprach gegenüber der «Rundschau» von einem Affront gegen die Uni Bern und die Gesellschaft, die ein Interesse hätten, dass Ghostwriting verhindert wird. Die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich grenze fast an Arbeitsverweigerung.
Vier Strafrechtsprofessoren der Universität Bern hatten Anfang Jahr gegen die Ghostwriting-Agentur «Acad Write» Strafanzeige eingereicht. Sie warfen einer der grössten Fremdschreib-Agenturen Europas mit Sitz in Zürich «Mittäterschaft und Gehilfenschaft» zur Urkundenfälschung und Betrug vor.
Anders behandelt die Staatsanwaltschaft St. Gallen eine ähnliche Anzeige der Universität St. Gallen. Staatsanwalt Roland Dobler sagte gegenüber der «Rundschau», dass die Staatsanwaltschaft erste Ermittlungen eingeleitet habe und die Sache sehr ernst nehme. Man recherchiere zusammen mit der Universität St. Gallen nach Studenten, die gekaufte Arbeiten eingereicht haben.
SDA/spr
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