Salafisten vor ObergerichtAn’Nur-Prozess: Opfer wurden «richtiggehend drangsaliert»
Die Urteile im Fall um die berüchtigte Moschee sind gefällt. Freuen können sich die vier ausländischen Beschuldigten. Sie dürfen in der Schweiz bleiben.

Am ersten Prozesstag verweigerten die Beschuldigten die Aussage oder gaben an, sich nicht mehr zu erinnern. Am 6. Oktober hat das Zürcher Obergericht nun die Urteile verkündet.
Zeichnung: Robert Honegger
Sechs Schuldsprüche unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Drohung und Beschimpfung, drei Freisprüche, keine Landesverweise. So lauten die Urteile des Zürcher Obergerichts nach dem dreitägigen Berufungsprozess gegen neun Muslime aus dem Umfeld der inzwischen geschlossenen An’Nur-Moschee in Winterthur. Das Urteil gegen den zur Tatzeit Minderjährigen wird schriftlich eröffnet.