Kein Plan B für die Europapolitik
Der Bundesrat stimmte den Vorschlägen zur Europapolitik zu, obwohl Aussenminister Didier Burkhalter viele Fragen nicht beantworten konnte.

Der Bundesrat hat heute wie erwartet dem von EDA-Chef Didier Burkhalter präsentierten Entwurf zu einem Verhandlungsmandat für ein institutionelles Abkommen mit der EU zugestimmt. Die Eckwerte hatte Aussenminister Didier Burkhalter schon am 26. Juni vorgestellt. Es geht dabei um eine dynamische Übernahme von EU-Recht, um den europäischen EU-Gerichtshof (EuGH) als Gutachterstelle bei Streitfällen und die bereits existierenden gemischten Ausschüsse als Schlichtungsinstanz. Zudem will die Schweiz ein Mitwirkungsrecht bei der Weiterentwicklung des EU-Rechts, wie Burkhalter heute vor den Medien ausführte.
Der Bundesrat sei überzeugt, dass die Schweiz den bilateralen Weg erneuern müsse, wenn sie Wohlstand und Unabhängigkeit sicherstellen wolle. Europa sei der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Burkhalter erinnert noch einmal an die schwierige Ausgangslage im Dezember 2012. Die Vertreter der EU und der Schweiz hätten sich damals aufgrund unvereinbarer Positionen gegenübergestanden, als kämen sie von verschiedenen Planeten. Auf der Basis der jetzt vorliegenden Vorschläge habe man die Diskussion mit der EU wieder in Gang bringen können. Weil Chefunterhändler Yves Rossier der EU im gemeinsamen Bericht aber bereits signalisiert hat, dass man auf der Basis dieser Vorschläge Verhandlungen führen will, ist der Spielraum der Regierung eingeengt.
Darum hatte Burkhalter auch heute wieder einen schweren Stand. Wesentliche Fragen konnte und wollte er nicht beantworten – zum Beispiel in welchen konkreten Bereichen der Europäische Gerichtshof Recht auslegen soll, wie verschiedene gut informierte Quellen monieren. Grundsätzlich sollen in den Kompetenzbereich des EuGH alle Marktzugangsabkommen fallen. Aber was ist mit der 8-Tage-Regel? Fällt diese Regelung auch in den Kompetenzbereich oder Interpretationsbereich des Europäischen Gerichtshofes?
Auf solche Fragen habe Burkhalter stets geantwortet, das sei für das aktuelle Mandat nicht wichtig: Das werde sich erst bei den Verhandlungen zeigen. Oder: Das müsse man noch vertieft abklären. Viel zu reden gab auch, dass Burkhalter stets von einer Neuausrichtung des bilateralen Weges sprach. Immerhin hat die Regierung die roten Linien klar definiert: Die Unionsbürgerschaft und die flankierenden Massnahmen sind vom Anwendungsbereich des neuen institutionellen Abkommens ausgeschlossen. Ebenso Bereiche wie der Alpenschutz, die Vignette oder die Zulassung von Gigalinern. Auch das Steuerdossier soll nicht in den Anwendungsbereich der neuen institutionellen Regeln fallen.
Das Mandat geht nun zur Konsultation in die Aussenpolitischen Kommissionen (APK), zu den Kantonen, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen. Mit grossem Widerstand muss Burkhalter vor allem in den APK von National- und Ständerat rechnen. Die SVP ist fundamental gegen eine Lösung mit dem EuGH. Die CVP und die FDP stehen dem Vorschlag ablehnend bis skeptisch gegenüber. Bei den Kantonen und auf Arbeitnehmer- sowie auf Arbeitgeberseite hofft Burkhalter auf Zustimmung. Nur hat diese Vernehmlassung bloss einen konsultativen Charakter. Und es ist davon auszugehen, dass Burkhalter seinen Weg weitergeht, auch wenn das Echo schlecht ist. So etwas wie einen Plan B hat er nicht, das hat der Aussenminister heute wenigstens klar gesagt.
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