Kein Kostendeckel für fremdplatzierte Kinder
Die Berner Kantonsregierung will kein Kostendach für freiwillige Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen.

Es soll keine Obergrenze für die freiwillige Fremdplatzierung von Kindern festgesetzt werden, findet der Regierungsrat. Zwei Grossratsmitglieder aus den Reihen der SVP forderten dies in einem Vorstoss.
Der Begriff freiwillige Platzierung sei irreführend, schreibt der Regierungsrat in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf die Motion. Es gehe nicht etwa um unnötige Massnahmen, sondern um solche, die im Einvernehmen mit den Eltern getroffen würden und damit nicht von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verfügt werden müssen.
Treffender für die Regierung ist darum der Begriff «einvernehmliche Unterbringung». Eine Plafonierung der Kosten würde bedingen, dass die Zahl der einvernehmlichen Unterbringungen steuerbar sei, macht der Regierungsrat geltend. Dies sei aber nicht der Fall.
Die Regierung befürchtet, dass ein Kostendach dazu führen könnte, dass die KESB einfach mehr Fälle anordnet oder aber dass die Rechte der Kinder nicht gewahrt werden könnten. Beide Szenarien hält die Regierung für rechtswidrig und problematisch, wie sie in ihrer Mitteilung schreibt.
Von der KESB angeordnete Unterbringungen belasten nach Angaben der Regierung den Kantonshaushalt, da in einem solchen Fall der Kanton die Kosten allein trägt und sie nicht über den Lastenausgleich abrechnet.
Die Vorstösser aus den Reihen der SVP kritisieren eine Kostenexplosion bei den freiwilligen Fremdplatzierungen. Ein Grund dafür seien die teuren Tarife in einem Teil der Institutionen und Heime.
Das letzte Wort zum Vorstoss hat das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat.
SDA/hjo
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