Kantone ziehen Notbremse
Prämienrechnungen Die Kantone haben die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die künftige Kostenübernahme bei ausstehenden Prämienzahlungen gestern für abgeschlossen erklärt. Da eine Lösung innert nützlicher Frist nicht absehbar sei, soll nun dem Parlament auf dem bisherigen Stand der Übereinstimmung die Gesetzesänderung beantragt werden. Bereits im letzten Herbst hatten sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) und der Krankenkassenverband Santésuisse auf die Grundsätze geeinigt, wie die unbezahlten Spitalrechnungen nach Aufhebung der 2006 gesetzlich verordneten Leistungssistierung zu berappen sind: So sollen die Kantone pauschal 85 Prozent der Kosten übernehmen, welche die Grundversicherten nicht bezahlen können, während die Kassen die restlichen 15 Prozent zahlen und dafür in jedem Fall die Leistungen garantieren. Bei der detaillierten Ausformulierung des Gesetzesantrags hat der GDK-Vorstand nun aber festgestellt, dass sich die Verhandlungen in die Länge ziehen, ohne dass ihr Abschluss garantiert wäre. Die Verhandlungen wurden deshalb angesichts der Dringlichkeit einer Gesetzesänderung auf dem heutigen Stand für abgeschlossen erklärt. Heute sind laut GDK rund 150000 Personen in der Schweiz von einem Leistungsstopp betroffen, da sie die Prämien nicht bezahlt haben. Die Kantone sind nicht verpflichtet, Prämienausstände zu übernehmen, tun dies aber zu einem grossen Teil auf der Basis des kantonalen Rechts. (ap)>
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