Kanton stellt sich klar gegen Cannabis-Abgaben
Der Regierungsrat spricht sich gegen das Cannabis-Pilotprojekt aus. Die Gefahren von THC seien hinlänglich bekannt.

Der kantonale Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) ist einmal mehr ganz anderer Meinung als die Stadtberner Sozialdirektorin Franziska Teuscher (Grüne). Letztere ist darüber erfreut, dass der Bundesrat die Arbeiten zum Experimentierartikel für die Zulassung von Cannabis-Forschungsprojekten zügig an die Hand genommen hat. Die Kantonsregierung aber findet das gar nicht gut.
Bis gestern dauerte die Vernehmlassung zum Experimentierartikel, in der sich der Kanton deutlich ausdrückte. Es gebe bereits genügend Studien, um entscheiden zu können, ob in der Schweiz der Cannabiskonsum legalisiert werden solle. Auch die negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums seien hinlänglich bekannt, heisst es in einer Mitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Der Kanton spricht sich gegen eine geplante Studie der Universität Bern aus.
Kanton definiert Auftrag
Der Regierungsrat weist in seiner Antwort ans Eidgenössische Departement des Innern weiter darauf hin, dass man bei einem Cannabis-Pilotversuch darauf achten müsse, dass sich die Teilnahme an diesen Pilotprojekten «objektiv und für Aussenstehende wie die Polizei klar erkennbar von den strafbaren Handlungen mit Cannabis unterscheidet». Es sei zudem noch zu früh, die Frage zu beantworten, ob der Regierungsrat die Kompetenz habe, das Forschungsprojekt alleine zu stoppen. Es ist der Regierungsrat, der den Leistungsauftrag der Universität Bern definiert.
Teuscher bedauert Entscheid
«Die Ablehnung des Berner Regierungsrats kommt für mich leider nicht überraschend», sagt Teuscher. Sie bedaure diesen Entscheid trotzdem sehr. «Der Entscheid zeigt auch, dass die Cannabisfrage auf Stufe Kanton keine prioritäre Bedeutung hat und dass hier in erster Linie die Städte handeln müssen – wie schon früher zu Zeiten der offenen Drogenszenen.» Die Städte Thun, Biel und Bern unterstützen den Experimentierartikel.
Im Auftrag der Stadt Bern wollte die Universität Bern bereits vergangenes Jahr einen wissenschaftlichen Versuch mit legalem Cannabisverkauf starten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schob dem Vorhaben einen Riegel – zumindest vorerst. Für den Versuch fehlten die gesetzlichen Grundlagen, hielt das BAG fest und regte gleich selber an, einen Experimentierartikel ins Gesetz aufzunehmen. Mehr noch: Das BAG anerkannte in seinen Ausführungen das gesundheitspolitische Anliegen, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis zu erforschen.
Die Politik liess sich nicht lange bitten. Bereits im vergangenen Juli stellte der Bundesrat den entsprechenden Gesetzesartikel vor. Im September stimmte auch der Nationalrat zu, den Experimentierartikel zuzulassen.
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