Kanton lockert Spielregeln für Auftragsvergaben
Der Kanton Bern und die einzelnen Gemeinden können künftig mehr Aufträge freihändig vergeben. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Gesetzesänderung genehmigt.

Im Kanton Bern gelten damit künftig dieselben Spielregeln wie in praktisch allen anderen Kantonen. Heute kennt Bern noch tiefere Schwellenwerte.
Das führt dazu, dass Unternehmen aus Nachbarkantonen sich an vielen bernischen Ausschreibungen beteiligen können. Umgekehrt ist dies nicht möglich.
«Angriff auf Gemeindeautonomie» abgeblockt
Gegen die Erhöhung der Schwellenwerte hatte sich in der Vernehmlassung die Stadtberner Regierung gewehrt. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb. Umso höher seien die Beschaffungspreise und damit die Kosten für die öffentliche Hand.
Den Gemeinden stehe es frei, auch künftig tiefere Schwellenwerte vorzusehen, entgegnete Regierungsrätin Barbara Egger am Dienstag im Grossen Rat. Dagegen wehrten sich FDP und SVP: Für Unternehmer sei es einfacher, wenn überall im Kanton die gleichen Schwellenwerte gälten.
Der Antrag scheiterte mit 89 zu 56 Stimmen, nachdem SP-Sprecher Luc Mentha von einem «Angriff auf die Gemeindeautonomie» gesprochen hatte. Der Oberländer Fensterbauer Markus Wenger (EVP) hatte zudem erklärt, für ihn als Unternehmer spiele es keine Rolle, wenn einzelne Gemeinden andere Schwellenwerte kennten.
Keine Bevorzugung von Lehrlingsbetrieben
Vergeblich setzten sich die Grünen dafür ein, bei der Bewertung der Angebote auch «besondere Leistungen zu Gunsten der Berufsbildung» zu berücksichtigen - also Unternehmen zu belohnen, die Lehrlinge ausbilden. Die Ratsmehrheit befand, die heutige Kann-Formulierung auf Verordnungsstufe reiche füglich.
Der Grosse Rat verabschiedete das geänderte Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen mit 138 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Auf eine zweite Lesung verzichtet er.
SDA/gbl
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