Zunahme von «präventiven Fixierungen»Kanton lässt Vorwürfe gegen Psychiatriezentrum untersuchen
Präventive Fesselungen, Beschäftigung von Kirschblütlern: Im Auftrag des Kantons untersucht nun ein externer Experte die Vorwürfe gegen das Psychiatriezentrum Münsingen.

Nach den Vorwürfen rund um einen angeblichen Anstieg von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und um die Beschäftigung von Personen aus dem Umfeld der Kirschblütengemeinschaft handelt der Kanton Bern: Das kantonale Gesundheitsamt startet im Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) eine Untersuchung, wie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) am Dienstag mitteilte.
Mit der Untersuchung beauftragt hat das Amt Thomas Maier, den ärztlichen Direktor der Psychiatrie St. Gallen-Nord, wie es in der Mitteilung heisst. Ziel der Untersuchung sei es, «umfassend zu prüfen», ob der in den Medien gemachte Vorhalt zutreffe, wonach es im PZM aus Personalmangel zu einem Anstieg an freiheitsbeschränkenden Massnahmen wie Isolation und Fixierung gekommen sein soll.

Nur als Ultima ratio erlaubt
Die Vorwürfe, dass im PZM Patienten systematisch mit Zwangsmassnahmen ruhiggestellt würden, war Mitte März in einem Beitrag des SRF Regionaljournals laut geworden. Laut anonymen Aussagen von Angestellten und Patienten seien Zwangsmassnahmen, die laut Gesetz nur als Ultima Ratio erlaubt sind, «vorsorglich und systematisch» angewandt worden.
PZM-Direktor Ivo Spicher wies die Vorwürfe damals zurück. Freiheitsbeschränkende Massnahmen würden in Münsingen ausschliesslich zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Patienten und Mitarbeitenden angeordnet, man versuche, diese «wenn immer möglich zu vermeiden». Im Berner Kantonsparlament hatte ein Vorstoss von Natalie Imboden (Grüne) bereits eine Aufarbeitung gefordert.
Anstellungen werden untersucht
Teil der nun angeordneten Untersuchung ist laut dem Communiqué der GSI auch die zeitweilige Beschäftigung von drei Personen aus dem Umfeld der Kirschblütengemeinschaft im PZM. Zur Anstellung der drei Fachkräfte aus der umstrittenen Therapie- und Lebensgemeinschaft ist eine Aufsichtsbeschwerde hängig. Der PZM-Verwaltungsrat hatte im Februar angekündigt, die Umstände rund um die Anstellungen extern untersuchen zu lassen. Diese Abklärungen sind im Gang.
Das PZM begrüsst auch die nun vom Kanton angekündigte Untersuchung. Man verspreche sich davon eine neutrale Klärung der aufgeworfenen Fragen. In einer Mitteilung kündigt das PZM an, nach Abschluss der Untersuchung zu den Ergebnissen Stellung zu nehmen.
pd/awb
Fehler gefunden?Jetzt melden.