Justizministerin Keller-Sutter will DNA-Fahndung ausweiten
Die Polizei soll in Zukunft auch Haut-, Haar- und Augenfarbe von Verdächtigen ermitteln dürfen.

Karin Keller-Sutter will es der Polizei laut den Zeitungen «Ostschweiz am Sonntag» und «Zentralschweiz am Sonntag» vereinfachen, mit DNA-Analysen auf Verbrecherjagd zu gehen. Heute können die Ermittler die DNA-Spuren am Tatort mit einer zentralen Datenbank vergleichen, wo das Erbgut von gegen 200'000 verurteilten Straftätern und Beschuldigten hinterlegt ist. Gibt es eine Übereinstimmung, weiss die Polizei, dass diese Person am Tatort war, und kann diese gezielt befragen.
Jetzt schlägt die Justizministerin vor, dass die Polizei die DNA-Spuren auch inhaltlich auswerten können soll. Damit wüssten Ermittler über Verdächtige auch, welche Haut-, Haar- und Augenfarbe sie haben. Dies würde es der Polizei ermöglichen, gezielt nach einer Person mit den entsprechenden Merkmalen zu fahnden.
Pläne werden auf Widerstand stossen
Gesetzlich regeln wolle Keller-Sutter auch die sogenannte Verwandtenrecherche, da Eltern und deren Kinder sowie Geschwister ähnliche DNA aufweisen. Sei also jemand in der Datenbank der Polizei eingetragen, sollen die Sicherheitsbehörden gezielt im familiären Umfeld ermitteln dürfen.
Allerdings mahnt der eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger zur Verhältnismässigkeit. Die inhaltliche Analyse des Erbguts kann er sich einzig bei schweren Verbrechen vorstellen, berichten «Ostschweiz am Sonntag» und «Zentralschweiz am Sonntag». Und bei der Verwandtenrecherche sieht er das Zeugnisverweigerungsrecht von Verwandten bedroht.
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