Jung-SVPler berufen sich auf Unwissenheit
Für ihre «Zigeuner»-Karikatur wurden die beiden Berner JSVP-Präsidenten wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Nun muss das Obergericht den Fall neu beurteilen.
Am Berner Obergericht herrschte gestern Grossandrang. Grund für das Interesse waren die zwei Angeklagten, die vor Richter Hanspeter Kiener Platz nahmen: Nils Fiechter und Adrian Spahr, bekannt als Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern. In erster Instanz waren die beiden für ihr «Zigeunerplakat», das Fahrende in einem Unrathaufen zeigte, wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Weil sie das Urteil nicht akzeptierten, geht der Fall nun in eine zweite Runde.
«Ich bin kein Rassist», sagt Fiechter gleich zu Beginn seiner Befragung. Als kanadisch-schweizerischer Doppelbürger sei er weltoffen und versuche sich immer korrekt zu äussern. Zwei Unschuldslämmer?
Das beanstandete Plakat will Fiechter als Zuspitzung der politischen Debatte um Transitplätze verstanden haben, nicht als diskriminierende Äusserung gegen die «ausländischen Zigeuner» selbst. «Ich wusste nicht, dass das Plakat vielleicht gegen das Antirassismusgesetz verstösst», rechtfertigt sich Fiechter in einem Redeschwall, der vom Richter immer wieder unterbrochen wird, weil der Gerichtsschreiber mit dem Protokoll nicht nachkommt.
Adrian Spahr spricht deutlich langsamer und macht immer wieder Pausen zwischen den Wortmeldungen. Anders als Fiechter vermeidet er den Begriff «Zigeuner» meist und spricht stattdessen von «Fahrenden». Inhaltlich stellt er sich aber hinter die Position seines Co-Präsidenten. Und wie Fiechter will auch er nichts von einem möglichen Rechtsverstoss gewusst haben.
Dahinter steckt juristisches Kalkül: Gegen das Antirassismusgesetz kann nämlich nur verstossen, wer dies bewusst macht. Aus diesem Grund präsentiert der Verteidiger Patrick Freudiger seine beiden Klienten auch als unbeholfene Polit-Frischlinge. «Fiechter und Spahr sind weder Berufspolitiker noch Kommunikationsprofis», sagt Freudiger, der selbst für die SVP im Berner Kantonsparlament sitzt. Die Angeklagten seien folglich auch keine «Fachpersonen im öffentlichen Auftreten», wie dies das Regionalgericht im erstinstanzlichen Urteil festgehalten habe.
Mit dem Urteil der ersten Instanz sieht Freudiger gar die freie Meinungsäusserung gefährdet. Es müsse auch Nicht-Akademikern möglich sein, sich politisch zu äussern, ohne gleich eine Klage zu befürchten. «Meinungen, auch wenn sie provokativ sind, müssen ihren Platz haben», rechtfertigt Freudiger das Vorgehen seiner beiden Klienten.
Dieses Argument lässt der Generalstaatsanwalt nicht gelten. Aus seiner Sicht hätte die politische Botschaft problemlos anders formuliert und der «Strudel der Rassendiskriminierung» umgangen werden können. «Stattdessen haben sich die beiden Angeklagten auf dünnes Eis begeben und sind eingebrochen.»
Der Fall der beiden SVP-Jungpolitiker interessiert weit über die Kantonsgrenzen hinaus. Das bekamen auch die beiden Angeklagten selbst zu spüren. Vor Richter Kiener beklagten sie sich über die Folgen der erstinstanzlichen Verurteilung. Fiechter sah seine Stelle als Simmentaler Gemeindeverwalter gefährdet. Und der Polizist Spahr ist bis auf Weiteres in den Innendienst versetzt.
Entscheidung am Freitag
Ursache für den Rechtsstreit ist eine Karikatur, welche die Junge SVP Kanton Bern im Februar 2018 in einem Beitrag auf Facebook präsentierte. Darauf war eine unsägliche «Morerei» abgebildet: Abfall, Kot und jede Menge Wohnwagen. Ein Schweizer in Tracht mit Sennenmütze hielt sich ob des Gestanks die Nase zu. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», stand unter dem Bild.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker und der Verband Sinti und Roma Schweiz erstatteten darauf Anzeige. Der Facebook-Beitrag verunglimpfe die Fahrenden pauschal als schmutzig und kriminell. Das Regionalgericht Bern teilte diese Ansicht. Hier werde eine «feindselige Haltung» vermittelt, die jegliches «Augenmass» vermissen lasse. Das Urteil des Obergerichts ist für nächsten Freitag angekündigt.
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