«Hoffentlich kommt es zu keiner Machtdemonstration»
Die Finanzkommission hat die Reitschul-Initiative als ungültig taxiert. Kommissions-Vizepräsidentin Béatrice Stucki (SP) erklärt die Gründe und was die Folgen davon sein könnten.

Frau Stucki, die Finanzkommission folgt dem Regierungsrat und beantragt dem Grossen Rat, die Volksinitiative «Keine Steuergelder für die Berner Reithalle!» als ungültig zu erklären. Waren alle 17 Kommissionsmitglieder dieser Meinung?
Nein, nein. Eine Minderheit war für die Gültigerklärung der Initiative. Deshalb wurde auch ein Minderheitssprecher bestimmt.
War es knapp?
Über die exakten Mehrheitsverhältnisse in der Kommission möchte ich mich nicht äussern, das unterliegt dem Kommissionsgeheimnis. Gemäss geltender Regelung kann ein Minderheitssprecher bestimmt werden, wenn mindestens ein Drittel der Kommissionsmitglieder anders stimmt.
Wieso ist die Mehrheit der Kommission dem Regierungsrat gefolgt?
Die Mehrheit ist überzeugt, dass das erste Gutachten, das der Regierungsrat in Auftrag gegeben hat, glaubwürdiger ist als das zweite Gutachten, das die Junge SVP in Auftrag gegeben hat. Das zweite Gutachten war eine reine Replik auf das erste Gutachten und hat dessen Argumente und Thesen versucht zu widerlegen. Die Kommissionsmitglieder hätten sich aber ein eigenständiges Gutachten gewünscht, wenn überhaupt ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben wird.
Und was hat die Kommission inhaltlich am meisten überzeugt?
Die Initiative widerspricht aus der Sicht der Kommissions-Mehrheit einerseits dem Grundsatz des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Dieser ist ein Mittel der Solidarität. Diese Solidarität wird mit der Initiative aber verletzt.
Was noch?
Zudem widerspricht die Initiative dem Grundsatz, dass Gesetze allgemein formuliert sein sollen, so dass sie potenziell jede Gemeinde treffen können. Dass man mit einem Gesetz eine Gemeinde, ja sogar nur eine kulturelle Einrichtung, herauspickt, und diese substanziell schlechter stellt zu allen anderen Kommunen widerspricht diesem wichtigen Grundsatz. Die Initiative wurde deshalb als nicht gesetzeskonform beurteilt.
Es geht um die Verhältnismässigkeit. Der Gegengutachter kommt zum Schluss, diese Frage sei politisch und nicht juristisch zu entscheiden.
Hier scheiden sich offensichtlich die Geister. Die Mehrheit der Kommission war der Überzeugung, dass die Initiative widerrechtlich ist und deshalb nicht politisch darüber entschieden werden kann.
Letztlich wird der Grosse Rat in diesem März darüber entscheiden, ob die Initiative gültig oder ungültig ist . Denken Sie, das Parlament folgt dem Regierungsrat und der Finanzkommission in deren Beurteilung?
Das ist schwierig zu beantworten. Die Reitschule ist im Kanton Bern mit vielen Emotionen verbunden. Die Krawalle rund um die Reitschule vor Kurzem tragen sicher nicht zur Beruhigung der Gemüter bei. Ich hoffe aber sehr, dass die Grossratsmitglieder ebenso sachlich an das Thema herangehen wie die Finanzkommission. Und auch, dass es nicht zu einer politischen Machtdemonstration des ländlichen Berns gegen die Hauptstadt kommt.
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