Hess-Initiative hat schweren Stand
Die Bürgerlichen bleiben hart: Trotz Gegengutachten wollen FDP- und BDP-Parlamentarier die Anti-Reitschulinitiative der Jungen SVP für ungültig erklären lassen.

Eigentlich schien das Rennen bereits gelaufen: Sämtliche Parteien – mit Ausnahme von SVP und EDU – wollten dem regierungsrätlichen Antrag folgen und die Anti-Reitschulinitiative der Jungen SVP des Kantons Bern für ungültig erklären lassen. Schliesslich stützte die Kantonsregierung ihren Antrag auf ein Gutachten von Giovanni Biaggini, einem renommierten Staatsrechtsprofessor der Universität Zürich.
Doch nun kehrt wieder Spannung in die Debatte ein. Am Dienstag präsentieren die Initianten um den SVP-Nationalrat Erich Hess ein Zweitgutachten, mit dem sie die Parlamentarier umstimmen wollen. Das Gutachten, das Etienne Grisel, Honorarprofessor der Universität Lausanne, im Auftrag der Initianten erstellte, ortet denn auch keine unüberwindbaren Probleme bei der Umsetzung der Initiative.
Biaggini hingegen kam zum Schluss, dass das Volksbegehren mit übergeordnetem Recht kollidiert. Er kritisierte unter anderem, es stelle einen weitreichenden Eingriff in die Gemeindeautonomie dar. Die Initiative verlangt, dass der Stadt Bern über den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich (Filag) jährlich rund 55 Millionen Franken entzogen werden, solange die Reitschule existiert.
Fiko kommuniziert am Dienstag
Bereits am Montag beugte sich die Finanzkommission des Grossen Rats (Fiko) über die Reitschulinitiative. Der Entscheid wird am Dienstag kommuniziert. Es zeichnet sich aber ab, dass kein Meinungsumschwung stattgefunden hat. So sagten mehrere bürgerliche Fiko-Mitglieder auf Anfrage, sie hätten ihre Haltung nicht geändert.
«Von einem Partei-Gutachten lasse ich mich nicht umstimmen.»
Er sei noch immer der Meinung, dass die Initiative für ungültig erklärt werden müsse, sagt etwa Grossrat und Fiko-Mitglied Jakob Etter (BDP). «Von einem Partei-Gutachten lasse ich mich nicht umstimmen.» Adrian Haas, Präsident der FDP-Fraktion und auch Mitglied der Finanzkommission, bläst ins gleiche Horn: «Mir war schon vor dem ersten Gutachten klar, dass die Initiative für ungültig erklärt werden muss», sagt er. Insbesondere weil die Initiative nur einen Einzelfall regle und nicht «generell-abstrakt» sei, wie es das Gesetz eigentlich vorsehe.
Letztlich fällt der Entscheid über die Gültigkeit der Anti-Reitschulinitiative aber der Grosse Rat – und dieser besteht nicht nur aus Juristen. Haas räumt denn auch ein, dass sich die Meinungen der Nicht-Juristen in der Fraktion von seiner Meinung unterscheiden könnten. «Vor dem Zweitgutachten hat man aber die Argumentation des Regierungsrats für plausibel erachtet.» Das Geschäft soll in der März-Session behandelt werden.
Juristisches Nachspiel
Die Initianten wollten sich am Montag nicht zu den Reaktionen der bürgerlichen Fiko-Mitglieder äussern. Erich Hess hat aber bereits nach der Publikation des Erstgutachtens angekündigt, notfalls bis vor Bundesgericht für die Gültigkeit der Initiative zu kämpfen.
Auch Haas rechnet mit einem juristischen Nachspiel. Und zwar unabhängig davon, welchen Entscheid der Grosse Rat fällen wird. «Wenn wir die Initiative für gültig erklären, wird einfach die Stadt Bern den Entscheid anfechten.»
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch