«Heil Hugo»
Trotz «diversen, handfesten Indizien» für einen Bombenanschlag will die Bundesanwaltschaft einen Neonazi nicht anklagen. Doch jetzt muss sie. Warum?
Das Bundesstrafgericht erteilt der Bundesanwaltschaft eine Lektion in Staatskunde: Die Untersuchungsbehörde sei «nicht dazu berufen, über Recht oder Unrecht zu richten». Der Satz, der sitzt, steht in einem Entscheid, dessen Sperrfrist am Dienstagmittag abgelaufen ist.