Günstiges Wohnen hat für Neuhaus keine Priorität
Eine Beschwerde bei der kantonalen Justizdirektion blockiert seit zwei Jahren die Berner Wohninitiative. Die Initianten ärgern sich über diese Verzögerung aus «politischen Gründen».

Auf den ersten Blick war der Entscheid für die Berner Wohninitiative eine klare Sache: Über 70 Prozent der Bernerinnen und Berner sagten am 18. Mai 2014 Ja zum Anliegen, das günstigen Wohnraum in der Stadt fördern will.
Drei Jahre später aber ist die Berner Bauordnung noch immer nicht im Sinne der Initiative angepasst. Grund: eine Beschwerde des Hauseigentümerverbands (HEV), die seit Anfang 2015 beim Rechtsamt der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion von Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) liegt. Wie es beim Rechtsamt heisst, soll der Entscheid nun im April 2017 fallen.
Dass das Verfahren so lange dauert, ärgert die Stadtberner Grossrätin Natalie Imboden (Grüne), sie gehört zu den Initiantinnen. Es habe wohl politische Gründe, dass die Beschwerde nicht schneller behandelt worden sei, vermutet Imboden. Das zeige Neuhaus' Reaktion auf den Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zum kantonalen Richtplan 2030 vom April 2016.
Darin forderte das ARE den Kanton Bern auf, «den Richtplan um Aussagen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zu ergänzen». Diese Aufforderung habe Neuhaus äusserst kritisch aufgenommen, sagt Imboden. Zudem habe das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung nicht nur in der Vorabklärung der Initianten grünes Licht gegeben, sondern auch als erste Instanz die Beschwerde zurückgewiesen.
«Es gab wichtigere Anliegen»
Was sagt Regierungsrat Neuhaus zum Vorwurf, er habe das Dossier aus politischen Gründen nicht priorisiert? «Wenn dies das Gefühl der Initianten ist, so kann ich ihnen das nicht nehmen», schreibt er auf Anfrage. Es habe andere Anliegen gegeben, die aus der Gesamtsicht wichtiger gewesen seien.
Dass für die Initianten ihr Dossier in jedem Fall erste Priorität haben sollte, könne er nachvollziehen. «Sein persönlicher Fall hat für jeden Betroffenen oberste Priorität und muss subito entschieden werden.» Doch: Die Zahl der Eingaben beim Rechtsamt steige Jahr für Jahr, die Verfahren würden komplexer, die Zahl der Mitarbeitenden hingegen bleibe gleich. «Das wirkt sich verlängernd auf die Verfahrensdauer aus.» Man könne durchaus der Meinung sein, dass Verfahren zu demokratischen Entscheiden bevorzugt behandelt werden sollten, doch «man kann das auch anders anschauen», so Neuhaus.
Beim Beschwerdeführer HEV sieht man die Verzögerung naturgemäss etwas lockerer als bei den Initianten. Man habe Verständnis dafür, wenn das Rechtsamt seine Arbeit «gründlich» erledige, sagt Lukas Manuel Herren, Sekretär des HEV. Für die Initianten sei die längere Dauer wohl ärgerlicher.
Zu den möglichen Szenarien will Herren noch nichts sagen. «Wir halten uns aber alle Optionen offen.» Falls das Rechtsamt die Beschwerde ablehnt, kann sie weitergezogen werden: erst ans Verwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht. Bis entschieden ist, ob die Wohninitiative Gesetz wird, könnte es also durchaus noch länger dauern.
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