Initiative für ungültig erklärtGratis-ÖV in Bern: Komitee will Abstimmung juristisch erzwingen
Der Gemeinderat hat die Volksinitiative für einen Gratis-ÖV vor kurzem für ungültig erklärt. Nun hat das Initiativkomitee dagegen Beschwerde eingereicht.

Die Initiative für einen Gratis-ÖV in der Stadt Bern wird zum Juristenfutter: Das Initiativkomitee hat heute beim zuständigen Regierungsstatthalteramt gegen den Entscheid des Berner Gemeinderates, die Initiative als ungültig zu erklären, Beschwerde eingereicht.
Die Berner Stadtregierung hatte in ihrem Entscheid von Mitte Januar argumentiert, die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht. Die Bundesverfassung sehe vor, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien; daher sei ein Gratis-ÖV auf kommunaler Ebene gar nicht zulässig.
Aus Sicht des Initiativkomitees trifft dies jedoch nicht zu, wie es in einer Mitteilung vom Montag schreibt: Der zur Diskussion stehende Artikel 81a sei als Teil der bundesrätlichen Vorlage zur «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)», welche im Jahr 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde, in die Bundesverfassung eingefügt worden, argumentiert das Komitee. Der Verfassungsartikel beziehe sich deshalb ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur.
Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr sei bei der Schaffung des Verfassungsartikels nicht die Rede gewesen – weder in der Debatte im Bundesparlament, noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung besagt daher nichts zur Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr.
In der nun eingereichten Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung verlang das Initiativkomitee, dass die zuständige Regierungsstatthalterin den Entscheid der Stadtregierung aufhebt und diese anweist, die «Gratis-ÖV-Initiative» innerhalb der gesetzlichen Fristen dem Stadtparlament vorzulegen.
PD/awb
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