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Gewalttätiger Häftling aus Winterthurer Klinik ausgebrochen
Die Polizei fahndet nach einem 32-Jährigen. Der Mann stand wegen Kindsmisshandlung vor Gericht.
Der getürmte Gefängnisinsasse Denis C. ist gestern Abend in einer Wohnung in Zürich-Nord verhaftet worden. Jetzt sind die Behörden gewarnt.
Während eines Aufenthalts in der Klinik Schlosstal in Winterthur ist Denis C. ausgebrochen.
(Bild: Kantonspolizei Zürich)
Denis C., der 32-jährige Schweizer, der vor über einer Woche aus einer psychiatrischen Klinik in Winterthur geflohen war, konnte am Mittwochabend in einer Wohnung im Zürcher Stadtkreis 11 verhaftet werden. Polizeiliche Ermittlungen hätten zum Aufenthaltsort des Gesuchten geführt, schreibt die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung. Zu Einzelheiten der Verhaftung will sich die Polizei nicht äussern, auch nicht, ob das auffällige Tränen-Tattoo unter dem Auge eine Rolle spielte. Jetzt ist Denis C. wieder im geschlossenen Strafvollzug.
Der Mann war am 6. Juni aus der allgemein-psychiatrischen Akutabteilung der Klinik Schlosstal in Winterthur geflohen. Er befand sich eigentlich im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in Regensdorf. Der Mann war im
Staatsanwaltschaft wollte «kleine Verwahrung»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Appenzeller Staatsanwaltschaft hat das Urteil des Kantonsgerichts weiter ans Obergericht gezogen. Laut einem Artikel im «St. Galler Tagblatt»hatte der Mann unter anderem das zwischen 12 und
Am Prozess forderte die Staatsanwältin, dass das Gericht neben einer Freiheitsstrafe auch noch eine stationäre Massnahme verfüge, die so genannte kleine Verwahrung. In Gutachten würden weitere solcher Taten als wahrscheinlich prophezeit. Sollte sich der Angeklagte als nicht therapierbar herausstellen, sollte er verwahrt werden. Das Kantonsgericht war aber der Meinung, dass beim Angeklagten wenig Aussicht auf Therapieerfolg bestehe.
Wegen Suizidgefahr in Klinik
Denis C. befand sich aufgrund einer disziplinarischen Sanktion im Arrest in der Pöschwies. Die Ärzte wiesen ihn aber wegen akuter Selbstgefährdung zur Krisenintervention in die psychiatrische Klinik in Winterthur. Dort befand er sich in der allgemeinen Abteilung und wurde nicht bewacht. Das Zürcher Amt für Justizvollzug begründete diese Massnahme damit, dass zum Zeitpunkt der Überweisung alle Plätze in spezialisierten forensisch-psychiatrischen Kliniken belegt waren.
In Absprache mit den zuständigen Behörden im Kanton Appenzell Ausserrhoden habe man Denis C. in die ungesicherte Abteilung verlegt.
«Eine solche Situation wird es nicht mehr geben»
Laut Christian Pfenninger, Leiter Justizsekretariat Appenzell Ausserrhoden, sei man nicht davon ausgegangen, dass der Mann fliehen würde. Denn
Die Polizei hatte in ihrem Fahndungsaufruf gewarnt, dass beim Antreffen des Gesuchten Vorsicht geboten sei, da er als gewalttätig bekannt sei. Laut Pfenninger hatte der Täter in der Vergangenheit aber nur in Beziehungskonstellationen Gewalt anwendet. Man ging nicht davon aus, dass er gegen Dritte gefährlich werden könnte.
Gemäss Rebecca de Silva, Sprecherin des Zürcher Amts für Justizvollzug, ist bislang nichts über Straftaten während seiner Flucht bekannt. Die Flucht werde keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, da die Selbstbegünstigung in der Schweiz straffrei ist. Hingegen könne sich die Flucht bei einem späteren Entscheid über die Gewährung von Vollzugslockerungen zu Lasten des Gefangenen auswirken.
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