Gesundheitsdirektion soll entlastet werden
Die sieben Verwaltungsdirektionen des Kantons Bern sind ungleich mit Arbeit ausgelastet. Nun soll eine Reform Abhilfe schaffen.

Ziel der Reform ist eine besserer Ausgleich der politischen Bedeutung der einzelnen Direktionen und eine ausgewogene Verteilung der Aufgabenfelder, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Aufgaben sollen nach «sachlogischen Kriterien» teilweise neu auf die Direktionen verteilt sowie Doppelspurigkeiten und Schnittstellenprobleme bereinigt werden.
Neue Namen
Zudem soll die Reform dazu benutzt werden, «um die veralteten Direktionsbezeichnungen durch zeitgemässe Begriffe zu ersetzten», wie es in der Mitteilung heisst. Nicht zur Debatte steht aus Sicht der Regierung jedoch eine Reduktion der Anzahl Direktionen - und damit der Anzahl Regierungsräte.
Die Projektarbeiten zur Reform waren bereits im Mai gestartet worden. Nun hat der Regierungsrat die erste Phase der Umsetzung eingeleitet und der Projektorganisation konkrete Vorgaben gemacht. Die Reformvorlage soll dem Kantonsparlament bis im Sommer 2018 vorgelegt werden. In Kraft gesetzt werden soll die Direktionsreform auf Anfang 2021.
GEF kämpft mit Aufgabenzuwachs
Auslöser der Reform war ein parlamentarischer Vorstoss, den der Grosse Rat im März mit deutlichem Mehr überwies. Die Motionäre forderten eine Neugestaltung der Direktionen. Insbesondere orteten die Motionäre ein Ungleichgewicht zwischen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Danach hat der Vorsteher der GEF, zur Zeit ist dies Pierre Alain Schnegg (SVP) - zu viel Arbeit, während der Vorsteher der JGK - Christoph Neuhaus, ebenfalls SVP - meist weniger belastet ist.
Die bernische SVP liess als Reaktion auf die Ankündigung der Regierung verlauten, dass sie von dem Projekt mehr erwartet eine Neuverteilung der Arbeitslast unter den Regierungsmitgliedern. Das Projekt müsse genutzt werden, um "eine Aufgaben- und Leistungsüberprüfung vorzunehmen" und die Effizenz der Verwaltung zu steigern. Nur so profitiere auch die Bevölkerung vom Geld, welches in die Reform gesteckt werde.
Die GEF habe seit der Kantonalisierung des Spitalwesens «einen enormen Aufgabenzuwachs» erhalten, heisst es dazu im Vorstosstext. Auch die in Prüfung stehende Zusammenlegung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde mit dem kantonalen Sozialamt würde in der GEF zusätzliche Aufgaben zur Folge haben. Im Gegensatz dazu erfahre die JGK seit der Justizreform und durch die bevorstehende Neuordnung der des Verhältnisses Kirche und Staat eine Aufgabenreduktion.
SDA/awb
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