Gericht rüffelt Polizei
Die Praxis der Kantonspolizei, DNA-Proben von Aktivisten zu nehmen, hat vor Obergericht Schiffbruch erlitten.

Mit Kontrollen von Aktivisten auf der Wache hat die Berner Kantonspolizei in den letzten Jahren oft Schlagzeilen gemacht. Mal mussten sich zwei Unterschriftensammler der Gruppe Schweiz ohne Armee auf der Wache nackt ausziehen, mal teils minderjährige Aktivisten gegen die Miss-Schweiz-Wahlen. Besonders umstritten ist, dass die Polizei nicht selten auch Wangenabstriche zwecks Erfassung der DNA, also des Erbguts, von Aktivisten vornahm.