Gericht eröffnet Urteile im Fall Gretzenbach
Die Ingenieure hätten zu wenig unternommen, um den Einsturz der Garage im solothurnischen Gretzenbach zu verhindern, lautet die Anklage. Heute fällt das Urteil.

Sechs Jahre nach dem Deckeneinsturz in Gretzenbach SO mit sieben toten Feuerwehrmännern eröffnet das Amtsgericht Olten-Gösgen am heutigen Dienstag seine Urteile.
Der Staatsanwalt forderte bedingte Freiheitsstrafen zwischen 14 und 22 Monaten. Die Angeklagten sollen wegen fahrlässiger Tötung, wegen fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden.
Verteidiger fordern Freispruch
Die Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch. Ihre Mandanten treffe keine Schuld am Unglück. Die Beweislage sei «lücken- und mangelhaft». Die Verhandlungen vor dem Amtsgericht im November dauerten insgesamt sieben Tage.
Angeklagt sind die beiden Bauherren und ehemaligen Eigentümer, ein Ingenieur und sein Vorgesetzter sowie ein Bauleiter. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt.
Beim Einsturz der Tiefgarage der Überbauung «Staldenacker» in Gretzenbach waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen. Es ist das grösste Feuerwehrunglück der Schweiz.
Taten die Angeklagten genug, um Deckeinsturz zu verhindern?
Beim Strafprozess im Ratssaal des Oltner Stadthauses geht es um die Frage, ob die Angeklagten Handlungen unterliessen, um den drohenden Deckeneinsturz zu verhindern. Diese Anschuldigungen sind erst in einem Jahr verjährt, also sieben Jahre nach dem Unglück. Dagegen sind die Baufehler längst verjährt.
Gemäss Staatsanwalt hatten die Angeklagten 15 Jahre lang nichts unternommen, um den drohenden Einsturz der Tiefgarage zu verhindern. Seit Ende 1990 sei allen klar gewesen, dass massiv zu viel Erde auf der Betondecke lag und die Decke Risse aufgewiesen habe.
Auf einen anderen Standpunkte stellte sich die Verteidigung. Keiner der Beschuldigten habe vor dem Einsturz gewusst, dass der angeklagte Ingenieur die Statik der Betondecke falsch berechnet habe.
Daher sei die zu hohe Überschüttung auf der Decke als nicht problematisch betrachtet worden. Die Fehler seien Anfang der 1990er Jahre erfolgt und daher verjährt.
SDA/miw
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