Pionierrolle in der SchweizGenfer Parlament will Homosexuelle vor Umpolungstherapien schützen
Der Westschweizer Kanton will eine Pionierrolle im Land einnehmen. Die kantonale Regierung hat nun ein halbes Jahr Zeit, um die Forderungen der Motion zu beantworten.

Der Grosse Rat des Kantons Genf will Praktiken verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu ändern. Das Kantonsparlament hiess am Freitag einen entsprechenden Vorstoss gut, der Genf zu einem Pionierkanton macht.
Die Genfer Regierung hat nun sechs Monate Zeit, um die Forderungen der Motion zu beantworten. Der Vorstoss bekam Unterstützung von 36 Abgeordneten der linken Seite und vom Zentrum.
Zusätzlich zum Verbot sogenannter Konversionstherapien fordert der Vorstoss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zu diesem Thema. In der Motion wird zudem präzisiert, dass nicht zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unterschieden werden sollte.
Schliesslich hat der Vorstoss ein breiteres Ziel als Genf. Er fordert den Staatsrat auf, sich an die Bundesbehörden zu wenden, um das Verbot auf die gesamte Schweiz auszudehnen.
Das Ausland ist bereits weiter
Genf ist damit der erste Kanton, der konkret den Weg des Verbots solcher Umpolungspraktiken beschreitet, von denen 14'000 Menschen in der Schweiz betroffen wären. Der Vorstoss erinnert daran, dass ein homöopathischer Arzt, der in den Kantonen Genf und Waadt praktizierte, 2018 anbot, «Homosexualität zu heilen». 2020 pries ein Psychiater in Schwyz die umstrittenen Therapien an, die vor allem in religiösen Kreisen praktiziert werden.
Ein ähnlicher Vorstoss ist im Waadtländer Kantonsparlament hängig. Auf nationaler Ebene hat sich der Bundesrat im September 2019 gegen die Aufnahme des Verbots der Konversionstherapie ins Gesetz ausgesprochen, die Praktiken aber gleichwohl angeprangert.
In Deutschland stimmte das Bundeskabinett Ende 2019 einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn zu, der das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Behandlungen unter Strafe stellt. Verboten sind Konversionspraktiken auch in Malta und Österreich. In Frankreich, Spanien, Norwegen und dem Vereinten Königreich sind entsprechende Verbote in Vorbereitung.
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«Zusätzlich zum Verbot sogenannter Konversionstherapien fordert der Vorstoss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zu diesem Thema.»
Da bin ich als alter Jurist voller Erwartung, wie das gehen soll, weil ich mir nicht vorstellen kann, unter welchen Prinzipien, bspw. der Verfassung, man da etwas verbieten will. Ärzte und Psychiater, Psychologen auch, haben ihre Standesgesellschaften, und die können solche "Therapien" für ihre Mitglieder schon verbieten. "Konversionstherapeut" ausserhalb der akademischen Berufe darf jeder sein! Ich halte ich nicht das geringste von solchen Therapien, aber da müsste man noch viel verbieten, beispielsweise römisch-katholischen Exorzismus. Oder meinetwegen die allgemeine Dummheit!
Ich wäre schon zufrieden, wenn die Krankenkassen nicht jede Quacksalberei bezahlen würden wie "Chügelimedizin". Vielleicht gibts einmal Chügeli zur Heilung von Homosexualität!
Für jene, die alles besser wissen: mag sein, dass einmal eine KESB den Eltern von Kindern solche Therapien mit einer Weisung nach ZGB 307 verbieten. Sofern sie es erfährt!
Mit freundlichen Grüssen lu :-) :-)