Gemeinde wollte Hassprediger schon vor Jahren loswerden
Der Kanton Bern ging auf den Einwand von Nidau gar nicht ein – und lehnte den Antrag ab.

Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht in ihren Herkunftsstaat reisen. Wer es trotzdem tut oder sich einen Pass seines Geburtslands ausstellen lässt, verwirkt seinen Asylstatus. Das Schweizer Gesetz ist da sehr klar. Der aus Libyen stammende Imam Abu Ramadan, über dessen Hasspredigten Redaktion Tamedia gestern berichtet hat, kam bereits 1998 in die Schweiz. Seinem Asylgesuch wurde 2001 stattgegeben. Als Muslimbruder sah sich Abu Ramadan in Libyen der Verfolgung durch das Regime ausgesetzt.

Jahre später – Libyens Diktator Muammar Ghadhafi hatte bereits das Zeitliche gesegnet – gewährte Abu Ramadan einem Besucher der Bieler Ar'Rahman-Moschee ein Interview, das auf Video aufgezeichnet wurde und Redaktion Tamedia vorliegt. Darin gibt Abu Ramadan freimütig zu, sich nach Ghadhafis Tod in Libyen aufgehalten zu haben. Bei der Ausreise via Kairo sei er dann von der ägyptischen Polizei kurzzeitig verhaftet worden. Nach diesem ungemütlichen Zwischenfall machte Abu Ramadan fortan einen grossen Bogen um Ägypten. Er reiste aber weiterhin etwa zweimal pro Jahr nach Libyen.
Pass von der libyschen Botschaft
Ein Beamter in der libyschen Hauptstadt Tripolis erzählt Redaktion Tamedia gegen Zusicherung von Anonymität, dass Abu Ramadan in den letzten vier Jahren jeweils mit einem libyschen Pass ein- und ausgereist sei. Man kann davon ausgehen, dass er bei der Ankunft in der Schweiz nicht dieses Dokument, sondern seinen schweizerischen Reiseausweis vorgewiesen hat. Denn sonst wäre sein Schwindel wohl schon viel früher aufgeflogen, schliesslich müssen Flüchtlinge die Papiere ihres Herkunftslands jeweils beim Staatssekretariat für Migration (SEM) hinterlegen. Der Beamte sagt weiter, dass dieser Pass von der libyschen Botschaft in Bern ausgestellt worden sei, und zwar schon 2013.
Das SEM hätte Abu Ramadan den Asylstatus also schon vor Jahren entziehen können. Es bekam aber offenbar erst vor kurzem Wind davon, dass sich der Bieler Hassprediger und langjährige Sozialhilfeempfänger widerrechtlich libysche Papiere besorgt hatte und rund zehnmal nach Libyen gereist war. Auf Anfrage wollte sich das SEM nicht zum konkreten Fall äussern. Praktisch gleichzeitig preschte der für Asylentscheide gar nicht zuständige Kanton Bern am Mittwochnachmittag aber mit einer «Nachricht aus der Verwaltung» vor. In diesem Communiqué teilte die Polizei- und Militärdirektion mit, dass das SEM Abu Ramadan den Asylstatus schon Anfang August entzogen habe. Sobald diese Entscheidung rechtskräftig ist, will der Kanton ausländerrechtliche Massnahmen gegen den 64-jährigen Libyer und AHV-Rentner prüfen.
«Man kann diese Aussagen nur aufs Schärfste verurteilen.»: Bieler Stadtpräsident nimmt in der SRF-Sendung «Rundschau» Stellung zum Hassprediger. (Video: Tamedia/SRF)
Abu Ramadan verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C, die in den Entscheidungsbereich des Kantons Bern fällt. Sie ist vollkommen unabhängig vom Entzug des Asylstatus. Die einzig spürbare Veränderung für den Hassprediger wird sein, dass er seine schweizerischen Reisepapiere abgeben und fortan mit dem libyschen Pass durch die Weltgeschichte reisen muss. Theoretisch könnte er sogar noch ein Einbürgerungsgesuch stellen. Der Verlust des Asylstatus ist in diesem Fall also ein reiner Papiertiger.
Verpasste Chance
Eine Niederlassungsbewilligung kann gemäss Ausländergesetz unter anderem dann entzogen werden, wenn das Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine Person als Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz einstuft. Oder wenn ein Ausländer «dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist». Abu Ramadan war bis 2017 während 13 Jahren vollumfänglich auf Sozialhilfe angewiesen, lebt aber seit wenigen Monaten von AHV-Vorbezug in Verbindung mit Ergänzungsleistungen.
Weil der zitierte Gesetzespassus im Präsens gehalten ist, lässt er sich jetzt nicht mehr auf den Hassprediger anwenden. Oder anders ausgedrückt: Hätte der Berner Migrationsdienst Abu Ramadan schon früher ernsthaft unter die Lupe genommen, sähe die Lage heute vielleicht ganz anders aus.
Dabei hat es nicht an Hinweisen gefehlt, dass der Libyer «dauerhaft und in erheblichem Mass» Sozialhilfe bezieht. So hat das Sozialamt in Abu Ramadans Wohnort Nidau das Ausländergesetz offenbar schon vor etwa fünf Jahren nach einer Möglichkeit durchforstet, den Sozialhilfebezüger loszuwerden. Es fragte den kantonalen Migrationsdienst damals nämlich an, ob man dem Libyer die Niederlassungsbewilligung nicht wegen erheblichen Sozialhilfebezugs widerrufen könne. Mit diesem Antrag blitzte die Stadt Nidau beim Kanton aber ab.
Video: Kurt Pelda zum Fall Abu Ramadan
Wie aber ist Abu Ramadan überhaupt zu einer Niederlassungsbewilligung gekommen? Integriert war und ist er nämlich kaum. So spricht er auch heute zum Beispiel nur gebrochen Deutsch oder Französisch. Kurz nachdem er Asyl erhalten hatte, beantragte er 2001 eine Aufenthaltsbewilligung B mit der Begründung, dass er sich dann besser integrieren könne. Tatsächlich verdiente er damals – wenn er nicht gerade krankgeschrieben war – temporär als Hilfsarbeiter etwas Geld, unter anderem für ein Stellenvermittlungsbüro. Einen Monat nach dem Antrag wurde ihm die B-Bewilligung ausgestellt. 2003 bewarb er sich beim Kanton dann um die Niederlassungsbewilligung C. Sie wurde ihm noch im Oktober desselben Jahrs gewährt. Danach ging alles plötzlich sehr schnell: Abu Ramadan beantragte in Nidau Sozialhilfe, und schon ab Anfang 2004 lebte er vollumfänglich von der Fürsorge und fand nie mehr ein Stelle – 13 Jahre lang.
Extremistische Predigten
Dabei waren die Bundesbehörden schon seit Jahren über die Vorgänge in Biel informiert. In einem vertraulichen Bericht von Anfang 2008 an den Sicherheitsausschuss des Bundesrats ist unter anderem nachzulesen, dass es damals zehn problematische Moscheen in der Schweiz gegeben habe. Bei einer davon handelte es sich um das Ar'Rahman-Gotteshaus. Die Behörden waren in den Besitz von mehreren Predigten gelangt, die Scheich Khaled in Biel gehalten hatte.
Der Algerier war und ist der Hauptimam der Ar'Rahman-Moschee und Vorsteher des Moscheevereins. In seinen Predigten seien Äusserungen extremistischer und gewalttätiger Natur enthalten gewesen. Als zusammenfassende Beispiele führt der Bericht an: «Der gewalttätige Jihad gegen die Nicht-Muslime kann im Westen gestartet werden, sobald die Übertritte zum Islam eine kritische Masse erreicht haben. Der Prediger ruft ausserdem zum Jihad gegen die Kreuzritter (. . .) in der islamischen Welt auf, vor allem im Irak.» Und: «Die gemässigten Muslime werden für die schlimmsten Feinde des Islams gehalten (. . .).»
Mit Lügen versucht man in der Ar'Rahman-Moschee den islamistischen Terrorismus zu relativieren.
Ausserdem hätten die Predigten den demokratischen Rechtsstaat ebenso diffamiert wie Christen und Juden. Aufgrund von Koran-Zitaten seien die Muslime zur Gewalt gegen Christen und Juden aufgefordert worden, und zwar «bis zu deren Unterwerfung unter die islamische Souveränität». Umgekehrt sollten Muslime weltliche Strukturen ablehnen, die dem Islam widersprächen. Und zu guter Letzt sei der Jihad eine Notwendigkeit, um in der arabischen Welt einen islamischen Staat einzurichten und das Kalifat wieder aufleben zu lassen. Einiges davon erinnert in fataler Weise auch an die Predigten von Abu Ramadan.
Obwohl Scheich Khaled laut dem Bericht zur Gewalt gegen Andersgläubige aufgerufen hatte, unternahmen weder Behörden noch Justiz etwas gegen ihn. Unbehelligt konnte er deshalb auch Kinder in der Moschee indoktrinieren – manchmal unterstützt von Abu Ramadan. Kurz nach dem Anschlag auf die Redaktion des Satiremagazins «Charlie Hebdo» in Paris von Anfang 2015 führte Scheich Khaled einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen vor, wer die wahren Terroristen auf der Welt seien. In einer Diavorführung unterstellte er dem früheren französischen Präsidenten Sarkozy völlig realitätsfremd zum Beispiel, für 400'000 Tote in Libyen verantwortlich zu sein. Präsident Hollande sei ausserdem am Tod von 200'000 Afrikanern in Mali schuld.
Mit solchen Lügen versucht man in der Ar'Rahman-Moschee vom Horror des islamistischen Terrorismus abzulenken oder diesen zu relativieren.
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