Gehbehinderte nicht diskriminieren
Parkieren ist kein GrundrechtLeserbrief vom 10. FebruarDass Parkieren kein Grundrecht ist, damit kann ich mich einverstanden erklären. Es ist auch sinnvoll, dass jeder Mensch, der über einen gesunden Gehapparat verfügt, den Weg von sich zu Hause bis ins nächste Erholungsgebiet zu Fuss absolviert. Jeder Mensch, der gesund ist, möge dafür dankbar sein.Es gibt jedoch auch ein Diskriminierungsverbot, welches im Gegensatz zum Parkieren als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Menschen mit Behinderungen oder auch gebrechliche Leute, welche nicht mehr so gut «z Fuess» sind, haben auch ein Recht, sich in das Naherholungsgebiet begeben zu können, um einen Spaziergang zu geniessen. Wenn alle Parkmöglichkeiten im Naherholungsgebiet weggenommen werden, müssen diese Menschen mit längeren Autofahrten die Umwelt zusätzlich belasten, um an Orte geführt zu werden, wo man noch parkieren darf. Ich hoffe, dass jeder Mensch daran denkt, dass auch er oder sie jeden Tag einen Tag älter wird und leider auch die «Chance» hat, vielleicht trotz Sport und gesunder Ernährung zu erkranken oder zu verunfallen. Und dass er oder sie sich dann umso mehr daran erfreut, sich einen Sonnenstrahl im Naherholungsgebiet erhaschen zu können.Monika Ruchti, Bern>
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