Gegen Burka-Gegner wird kein Verfahren eröffnet
Keine Rassendiskriminierung: Der Auftritt als Burka tragende Terroristin hat für Jung-SVP-Mann Nils Fiechter keine rechtlichen Konsequenzen.
Um für die Initiative für ein Verhüllungsverbot zu werben, posierte Jung-SVPler Nils Fiechter mit Burka und Sprengstoffgürtel. Wegen der Aktion auf dem Bundesplatz vom März wurde gegen den Präsidenten der Jungen SVP Frutigen Anzeige wegen Rassendiskriminierung und eines Verstosses gegen das bernische Vermummungsverbot erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nimmt nun aber in beiden Punkten kein Verfahren an die Hand, wie der «Blick» am Donnerstag berichtet. Dies bestätigt Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft. «Die fragliche Darstellung spielt auf eine islamistische Selbstmordattentäterin als Einzelperson an», erklärt er. Daraus lasse sich aber nicht ableiten, dass alle Muslime als Terroristen dargestellt würden. Auch beim Vorwurf bezüglich des bernischen Vermummungsverbots winkt die Staatsanwaltschaft ab. «Die Verschleierung wurde schliesslich während der Kundgebung abgenommen», so Scheurer.
Der Auftritt im März bildete den Startschuss für die Unterschriftensammlung des sogenannten Egerkinger Komitees rund um SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Von der Stadt Bern wurde das Initiativkomitee bereits mit einer Geldstrafe gebüsst: Die Lancierungsaktion galt als unbewilligte Kundgebung.
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