Fumoirs bis 60m2 erlaubt
Ab dem 1. Juli ist das Rauchen in Restaurants und anderen öffentlich zugänglichen Räumen im Kanton Bern verboten. Nun hat der Regierungsrat erste Details zu den Gesetzesbestimmungen bekannt gegeben, so etwa zur Grösse der Fumoirs.
In den so genannten Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen legt der Regierungsrat zum Beispiel fest, dass die Grösse der Fumoirs im Gastgewerbe in der Regel auf 60 Quadratmeter pro Betrieb beschränkt ist. In jedem Fall darf sie höchstens einen Drittel der ganzen Fläche des Lokals betragen, wie der Kanton Bern am Dienstag mitteilte.
Die Fumoirs, also die abgeschlossenen Raucherräume, müssen über eine Lüftung verfügen. Laut der Verordnung muss es sich dabei um eine mechanische Lüftung mit Zu- und Abluft handeln. Weiter darf die Gaststube selber nicht das Fumoir sein. Der Zutritt zum Fumoir ist erst ab dem Alter von 18 Jahren gestattet.
Für die Umsetzung der Vorschriften sind eine Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen sowie eine Änderung der Gastgewerbeverordnung nötig. Die beiden Entwürfe gehen nun in eine kurze Konsultation bei den direkt interessierten Kreisen. Anfang April wird der Regierungsrat die beiden Verordnungen definitiv beschliessen.
SDA/el
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