Prozess im Kanton SolothurnFreispruch für Vater – Babytod in Breitenbach bleibt ungeklärt
Trotz jahrelangen und aufwendigen Ermittlungen bleibt der Tod des Säuglings vor rund elf Jahren im Kanton Solothurn ungeklärt.

Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein sprach am Donnerstag einen knapp 35-jährigen Mann vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung seines Babys frei. Die Indizien reichten nicht aus, um alle Zweifel des Gerichts auszuräumen. (Vgl.: «Er würde das niemals machen»).
Damit bleibt der Tod des acht Wochen alten Säuglings im Juli 2010 trotz jahrelanger aufwendigster Ermittlungen ungeklärt. Ebenfalls freigesprochen wurde der Beschuldigte in Bezug auf die Anklagepunkte mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung, eventuell mehrfache schwere Körperverletzung. (Lesen Sie auch: Wenn sich die beste Freundin plötzlich als Polizistin herausstellt).
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Verteidigerin, die auf einen umfassenden Freispruch plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der kleine Bub war laut den Gerichtsmedizinern aller Wahrscheinlichkeit nach erstickt. Ob allerdings Fremdeinwirkung vorlag, konnte aufgrund der Indizien nicht geklärt werden.
(Update folgt)
SDA/red
Fehler gefunden?Jetzt melden.