Flüchtling, volljährig – schutzlos?
Sobald Flüchtlinge volljährig sind, entfällt ihr Anspruch auf besonderen Schutz. Wie ein Kinderhilfswerk verhindern will, dass sie durch die Maschen fallen.

Sie sind die grösste Gruppe der minderjährigen Flüchtlinge, die in den vergangenen Jahren in die Schweiz gereist sind: Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren. Anfang Dezember waren zwei Drittel der 1600 Buben, die im laufenden Jahr Asyl beantragt hatten, in diesem Alter. Bei den Mädchen sieht es ähnlich aus: Knapp 200 der 300 Asylsuchenden sind ältere Teenager. Meist sind sie reifer und selbstständiger, werden aber wie die Jüngeren nach dem gleichen Grundsatz behandelt: Da sie minderjährig und ohne ihre Sorgeberechtigten in der Schweiz sind, haben sie Anspruch auf eine altersgerechte Unterbringung, Betreuung und eine Schul- oder andere Ausbildung. Gemäss Bundesverfassung und Kinderrechtskonvention ist die Schweiz verpflichtet, ihnen dies zu gewährleisten.