Fettleibiger muss Bauchstraffung nach Diät selber zahlen
Die Krankenkasse eines jungen Berners müsse die Straffung seines Bauches nach einer Abmagerungskur nicht übernehmen, hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Ein junger Berner muss die Straffung seines Unterbauchs nach einer Abmagerungskur selber bezahlen. Seine Krankenkasse sei nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, befand das bernische Verwaltungsgericht.
Der Mann hatte aus eigenem Antrieb 70 Kilogramm abgenommen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Dadurch entstanden Hautüberschüsse im Bereich des Unterbauchs. Ärzte beschieden dem Mann, das Problem könne mit einem operativen Eingriff behoben werden.
Die Krankenkasse wollte die Kosten dafür aber nicht übernehmen. Es liege weder ein ästhethischer Mangel mit entstellendem Charakter vor noch ein Leiden mit Krankheitswert.
Das Verwaltungsgericht teilte diese Ansicht und wies die Beschwerde des Versicherten ab. Dass sich der Mann wegen der Hautüberschüsse geniere, sei zwar nachvollziehbar. Um ein psychisches Leiden mit Krankheitswert handle es sich dabei aber nicht. Zudem gehe es nicht um die Verunstaltung eines öffentlich sichtbaren Körperteils wie dem Gesicht. Die Fettschürzen könne man einfach verbergen.
Kleider- und Behandlungstipps
So verhindere das Tragen eines Gürtels, dass die Hautüberschüsse am Unterbauch die Hose herunterdrückten. Zudem könne der Beschwerdeführer ja die unvorteilhaften Körperteile mit Hilfe eines weitgeschnittenen Kleidungsstücks verbergen.
Das Gericht gibt dem Mann auch Tipps, wie er Pilzbefall und Bakterien in den Hautschürzen vorbeugen kann. Dafür gebe es Cremepasten. Ein operatives Vorgehen sei dafür also nicht zwingend. Auch das spreche gegen die Kostenübernahme einer Bauchstraffung durch die Krankenkasse.
Ob sich der junge Mann trotzdem operieren lassen will, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
SDA/msl
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