Polizeidirektor Müller droht im Asyldossier eine weitere Niederlage
Anträge, die einen kulanteren Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden in Berufslehren fordern, könnten im bernischen Grossen Rat eine Mehrheit finden.

Nach einem negativen Entscheid müssen Asylsuchende die Schweiz verlassen. Auch wer während des langen Wartens auf seinen Asylentscheid eine Vor- oder Berufslehre begonnen hat. Ihre Ausbildungen müssen die Betroffenen abbrechen, selbst wenn sie nicht umgehend in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Das Asylgesetz des Bundes erlaubt einzig, die Ausreisefrist um höchstens sechs Monate zu verlängern, wenn die Ausbildung in dieser Frist abgeschlossen werden kann.