Entlastung für Oberfeldarzt bringt Parmelin in Bedrängnis
Eine Untersuchung entlastet den freigestellten Andreas Stettbacher. Jetzt muss sich Verteidigungsminister Guy Parmelin im Parlament erklären.

Man könnte meinen, die Bundesanwaltschaft sei Teil der Armee. So selbstverständlich und ausgiebig macht Verteidigungsminister Guy Parmelin von der Strafverfolgungsbehörde Gebrauch. Jüngstes Beispiel: Der SVP-Magistrat hat bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» berichtet. Auslöser ist eine Anfang Monat publizierte Recherche von Redaktion Tamedia über Parmelins 9-Milliarden-Franken-Träume für eine neue Luftverteidigung.
In einem anderen Fall dürfte es Parmelin inzwischen aber bereuen, dass er die Bundesanwaltschaft alarmiert hat. Die Rede ist vom Fall des Oberfeldarztes der Armee, Andreas Stettbacher. Er war von Parmelin vor einem Jahr Knall auf Fall freigestellt worden. Stettbacher stehe unter dem Verdacht, strafbare Handlungen gegen das Vermögen und gegen Amts- und Berufspflichten begangen zu haben, teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) damals mit.
Falsche Vorwürfe des VBS
Neun Monate später verdichten sich die Hinweise, dass die Vorwürfe unzutreffend waren und Parmelins Eskalation an die Bundesanwaltschaft übereilt. Gestern berichtete die «NZZ am Sonntag», dass eine Administrativuntersuchung keine gravierenden Verfehlungen Stettbachers festgestellt habe. Abgesehen von umstrittenen Spesenabrechnungen würden keine relevanten Vorwürfe gegen ihn erhoben. Gut informierte Personen bestätigen diesen Sachverhalt gegenüber Redaktion Tamedia. Die Spesenrechnungen betreffen unter anderem ein Weihnachtsessen von Stettbachers Abteilung, bei dem die Kosten pro Kopf rund 500 Franken betrugen. Das VBS erklärt lediglich, dass der Untersuchungsbericht des Zürcher Anwalts Cornel Borbély seit Anfang September vorliege. «Nun wird Bundesrat Parmelin diesen Bericht analysieren und seine Schlüsse ziehen», so ein VBS-Sprecher. Anschliessend werde die Öffentlichkeit informiert.
Ob das VBS die Kontrolle über die Informationsstrategie behält, ist allerdings fraglich. Bereits kommende Woche wird sich Parmelin im Parlament zur Affäre Stettbacher äussern müssen. Die grüne Sicherheitspolitikerin Lisa Mazzone (GE) will sich in der Fragestunde über die Hintergründe von Stettbachers Freistellung und die womöglich auf den Bund zukommenden Entschädigungsforderungen informieren.
«Spesenausgaben von 500 Franken pro Person für ein Weihnachtsessen sind nicht akzeptabel», sagt Mazzone. Aber sie erwartet vom Verteidigungsminister mehr Führungsverantwortung: «Es ist nicht das erste Mal, dass er überstürzt Entscheidungen trifft.» Auch Corina Eichenberger (FDP, AG), Präsidentin der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) des Nationalrats, nimmt den Fall sehr ernst: «Wenn es zutrifft, dass dem Oberfeldarzt keine gravierenden Verfehlungen nachgewiesen werden können, so muss der Verteidigungsminister ihn vollumfänglich rehabilitieren.» Hinzu komme womöglich eine happige finanzielle Entschädigung oder Genugtuung. Bundesrat Parmelin sei zudem verpflichtet, schonungslos aufzuklären, wie es zu dieser falschen Beschuldigung habe kommen können und wer dafür verantwortlich sei. Eichenberger: «Ich bin sicher, dass wir diesen Fall in der SIK unter die Lupe nehmen werden.»
Mehr Schutz für Unschuldige
Für Hans-Peter Portmann (FDP, ZH) weist der Fall Stettbacher weit über das VBS hinaus. «Nach allem, was wir heute wissen, wurde die Existenz dieses 55-jährigen Mannes und Familienvaters durch eine Falschanschuldigung zerstört.» Der Fall zeige exemplarisch, dass Bürger heute zu wenig Schutz vor Falschanschuldigungen geniessen. Bereits 2015 verlangte Portmann in einem Vorstoss, den Schutz für Verdächtigte bis zum Zeitpunkt der Eröffnung einer Strafuntersuchung zu erhöhen oder das Strafmass bei Verleumdung zu verschärfen. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Nach dem Fall Stettbacher will Portmann aber einen neuen Versuch wagen. «Nicht nur bei der Verwaltung, auch in der Wirtschaft und im Privatleben erleiden zu viele Menschen Schaden, weil sie zu Unrecht bezichtigt werden. Es ist unsere Pflicht, diese Menschen besser zu schützen.»
Die Affäre Stettbacher nahm ihren Anfang am Morgen des 9. Dezember 2016. Der damalige Korpskommandant André Blattmann und dessen Nachfolger Philippe Rebord präsentierten Parmelin ein Dossier mit Informationen über Stettbacher und forderten ihn auf, ein Strafverfahren gegen den Oberfeldarzt einzuleiten. Die Bundesanwaltschaft schob den Fall zügig weiter an die Militärjustiz, wohl wegen mangelnder Substanz. Ende Januar 2017 war der Druck auf Parmelin so gross, dass er eine Administrativuntersuchung anordnete, um abzuklären, welche konkreten Vorwürfe gegen Stettbacher erhoben werden und welche Umstände dazu führten, dass Parmelin Stettbacher freistellte.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch