Einbürgerungsinitiative ist mit Bundesrecht vereinbar
Die Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP kann bundesrechtskonform angewendet werden. Deshalb heisst der Ständerat die Berner Verfassung gut.

Der Bundesrat und die staatspolitische Kommission des Ständerats hatten bereits in diese Richtung vorgespurt: Gestern folgte der Ständerat deren Anträgen und hiess die Berner Kantonsverfassung gut. Nötig war dies geworden, weil verschärfte Einbürgerungsbestimmungen in die Berner Verfassung aufgenommen wurden, nachdem das Stimmvolk die Initiative der Jungen SVP angenommen hatte. Bereits im Vorfeld der Abstimmung war umstritten, ob sich die Einbürgerungsinitiative bundesrechtskonform umsetzen lässt. Weil aber bereits der Bundesrat und die staatspolitische Kommission sich auf den Standpunkt gestellt hatten, Bern könne die Bestimmungen bundesrechtskonform anwenden, hiess der Ständerat die Berner Verfassung ohne Diskussion gut. Nur der Berner Ständerat Hans Stöckli (SP) äusserte sich und sagte, die Gewährleistung der Berner Verfassung sei nicht selbstverständlich. «Wir haben in der Kommission diskutiert, die Gewährleistung mit Vorbehalt zu erteilen.» Der «Rettungsanker» sei die Formulierung in der Verfassung, dass der Erwerb des Bürgerrechts auch im Kanton Bern im Rahmen des Bundesrechts geregelt sei.