Geldblog: Geldsegen mit 18Ein Kinderkonto ist nicht immer die beste Lösung
Volljährig können junge Erwachsene das auf einem Konto angesparte Geld beziehen. Hier sind Alternativen, falls Eltern die Verfügungsgewalt behalten wollen.

Ich würde gerne kostengünstig in Fonds/ETFs investieren und dieses Geld auch bereits auf den Namen meines Kindes laufen lassen. Ist hierbei etwas Spezielles zu beachten, etwa betreffend Steuern? Ausserdem würde ich gerne bei Volljährigkeit des Kindes die Entnahme steuern können. Ich möchte nicht, dass meine Tochter mit 18 auf das ganze Vermögen Zugriff hat, da ich denke, dass man in diesem Alter noch nicht mit Geld umgehen kann. Für mich wäre eine Lösung, dass meine Tochter immer nur die Dividenden erhält oder dass sie mit einem Auszahlungsplan pro Jahr immer nur einen bestimmten Betrag zur Verfügung hat. Leserfrage von M.B.
Punkto Steuern gilt bei den Kinderkonten und damit auch bei den damit verbundenen Fonds in einem Depot, dass derjenige die Steuern dafür bezahlen muss, der die Verfügungsgewalt über das Geld hat. Da Ihre Tochter noch nicht volljährig ist, liegt die Verfügungsgewalt über das Geld bis zu ihrer Volljährigkeit bei Ihnen. Daher müssen Sie das Geld auch in Ihrer Steuererklärung angeben und versteuern. Beachten sollten Sie auch, dass, wenn Sie das Geld im Namen des Kindes sparen und das Depot mit einem Kinderkonto verbunden ist, die Verfügungsgewalt eingeschränkt sein kann. Viele Institute stellen sich auf den Standpunkt, dass das auf den Namen des Kindes angesparte Geld Kindervermögen darstelle und daher rechtlich geschützt sei. Der Bezug des Vermögens ist dann eingeschränkt. Die Auslegung bei den Banken und deren Handhabe in der Praxis ist aber unterschiedlich.
Für Ihre Fragestellung ist ein anderer Aspekt wichtiger: Wenn Sie für Ihre Tochter ein Kinderkonto führen und damit verbunden Fonds für sie in einem Depot halten, erhält Ihre Tochter mit dem Erreichen der Volljährigkeit – also mit 18 – automatisch die Verfügungsgewalt. Es ist dann allein ihre Sache, was sie mit dem Geld und den Fonds macht und Sie können ihr keine Vorschriften machen, dass sie dieses nicht beziehen darf – ausser natürlich ihr empfehlen, dass sie dies nicht tun sollte und das Kapital lieber langfristig sparen soll. Wenn sie aber andere Pläne mit dem Geld hat, kann sie mit 18 über das Geld verfügen.
Die Entscheidungsgewalt, was mit dem Geld passiert und in welcher Form es auch im Erwachsenenalter an ihre Tochter ausbezahlt wird, bleibt so jederzeit bei Ihnen. Allerdings müssen Sie dieses Geld dann auch weiterhin versteuern, obwohl ihre Tochter dann bereits volljährig und steuerpflichtig wäre. Das Geld, das bei Ihnen bleibt und über das Sie verfügen können, müssen Sie versteuern, dafür aber können Sie frei entscheiden, wann Sie Ihrer Tochter wie viel Geld geben.
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