«Ein Kind hat in der Schweiz das Recht, seinen biologischen Vater kennen zu lernen»
In Deutschland klagte eine junge Frau die Freigabe des Namens ihres Spenders ein. Ein Experte erklärt die Situation für Spenderkinder in der Schweiz.

«Man kann sich bestätigen lassen, dass man durch eine Samenspende erzeugt wurde»: Spermien unter dem Mikroskop.
Keystone
In Deutschland verklagte eine junge Frau einen Reproduktionsmediziner, den Namen ihres Samenspenders herauszugeben. Wäre das in der Schweiz auch möglich?
Grundsätzlich nicht. Die Schweiz verfügt über eine andere Gesetzgebung. In der Schweiz muss die Spenderbank seit 2001 alle Akten über Spender und Bespendete an ein zentrales Register im Amt für Zivilstandswesen weiterreichen. Dort können dann die Kinder mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Informationen ihrer biologischen Väter einholen. Die Daten werden 80 Jahre gespeichert.