
Warum eigentlich ist noch niemand auf die Idee gekommen, dass Autos nur mit ausgeschaltetem Motor durch Tempo-30-Zonen fahren dürfen, weil sie mit laufendem Motor schneller fahren könnten? Was am Beispiel von Autofahrenden absurd tönt, ist für Lenkerinnen und Lenker von schnellen E-Bikes vorgeschriebene Realität: Sie dürfen Fussverkehrszonen, in denen (Renn-)Velos und langsame E-Bikes verkehren dürfen, nur mit ausgeschaltetem Motor befahren (was derart anstrengend ist, dass kein vernünftiger Mensch es machen wird).
Der «Bund» hat in letzter Zeit über diese und andere Absurditäten in der «Velohauptstadt» Bern berichtet, die seit Jahren eine Velo-Offensive propagiert. Der E-Bike-Boom, steigende Unfallzahlen und Konflikte mit andern Verkehrsteilnehmenden sind beliebte Gesprächsthemen, die häufig zu einseitigen und pauschalen Schuldzuweisungen an die schnellen E-Bike-Fahrenden führen. Der Versuch einer Ehrenrettung sei hiermit gewagt – ausgehend von den «Grundregeln» des Strassenverkehrsgesetzes, die in den aufgeregten Diskussionen leider meist vergessen gehen: «Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet», heisst es in Artikel 26. «Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen», lautet Artikel 32. Und weiter: «Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten . . .»
«Ich fahre fair»
Der Fall ist somit klar: Auch wenn ein schnelles E-Bike mit 45 km/h fahren kann, heisst das noch lange nicht, dass es auch so schnell fahren muss, schon gar nicht immer. Im Gegenteil: Oft darf es das gar nicht! Eben weil die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen ist: an die «Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung», an die «Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse», wie es im Klartext des Gesetzes heisst. Ein E-Bike-Fahrer, der sich an die Grundregeln des Strassenverkehrsrechts hält, wird die stark begangenen Fussverkehrszonen etwa auf dem Kornhausplatz und dem Helvetiaplatz niemals mit Tempo 45 durchfahren.
So können sich E-Biker freilich nur verhalten, wenn sie die Besonderheiten ihres Fahrzeugs kennen: die Unterschiede zum gewöhnlichen Velo, den doppelten Bremsweg, die stärkere Fliehkraft in (Kreisel-)Kurven. Wer sein E-Bike bewusst fair fahren will, soll dies zum Ausdruck bringen können – und daran gemessen werden: Warum nicht eine Warnweste anziehen mit dem Aufdruck «Ich fahre fair»? Zwei Wörter davon könnten auch als Aufforderung gelesen und von andern Verkehrsteilnehmenden beherzigt werden: von rasenden Velofahrenden, die Rotlicht missachten, von rücksichtslosen Automobilisten, die gefährlich überholen, von unaufmerksamen Zufussgehenden, die mit dem Smartphone vor dem Gesicht über Fahrbahnen irren.
Regeln und Signale ändern
Die gesetzliche Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme und «angepasster» Geschwindigkeit erübrigt eigentlich alle Sondervorschriften für schnelle E-Bikes. Wer es wirklich ernst meint mit der Förderung des Veloverkehrs, muss aufhören mit der Diskriminierung der schnellen E-Bike-Fahrenden und für ihre Gleichstellung mit allen andern Velofahrenden sorgen. Dazu ist auf Bundesebene der Entscheid zu korrigieren, schnelle E-Bikes wie benzinbetriebene Motorfahrräder zu behandeln und deshalb mit dem gelben Töffli-Kontrollschild auszustatten. Warum nicht ein besonderes E-Bike-Kontrollschild in anderer Farbe – und dazu eine Befreiung von der Benutzungspflicht von Rad- und Fusswegen? Dadurch würden schon viele Konflikte mit Velofahrenden und Fussgängern auf diesen oft zu schmalen Wegen vermieden – und auf der Strasse nebenan wären schnelle E-Bikes zumindest innerorts kein Problem, da dort auch Autos vielerorts nicht und andernorts kaum schneller fahren dürfen.
Auf Kantons- und Gemeindeebene braucht es eine systematische Überprüfung und Anpassung der Signalisation: Es kann doch nicht sein, dass gelbe Velo-Markierungen auf der Fahrbahn die (E-)Biker auf Verkehrsflächen lenken, wo ein Teil von ihnen gemäss Signalisation auf Verkehrstafeln gar nicht hinfahren darf: Auf Fusswegen, Trottoirs und Mischverkehrsflächen mit dem Zusatz «Radfahren gestattet» sind schnelle E-Bikes (jedenfalls mit eingeschaltetem Motor) aktuell nicht zugelassen.
Schliesslich sind Signalisationen so zu platzieren, dass sie von (E-)Bikern im Verkehrsgewusel auch rechtzeitig wahrgenommen werden können, auch beim Abbiegen und auf Kreuzungen, wo der Bikerblick so manch anderes rasch erfassen muss. Erst wenn die Rahmenbedingungen korrigiert sind, können die schnellen E-Bikes ihr grosses Potenzial als umweltfreundliche, attraktive und fair eingesetzte Verkehrsmittel voll entfalten – und das dient letztlich allen.
Bruno Vanoni, grüner Grossrat und Vorstandsmitglied des VCS Region Bern, ist passionierter E-Bike-Pendler zwischen Zollikofen und Bern. Er ist Initiant der kantonalen Velo-Offensive, die der bernische Grosse Rat in der März-Session befürwortet hat.
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Ehrenrettung für schnelle E-Bikes
Schnelle Elektrovelos werden zunehmend als Ärgernis dargestellt. Es ist nötig, dass die Rahmenbedingungen korrigiert werden.